Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Ihre Anfrage wie folgt beantworten:
1) Den Bogen müssen Sie nicht zurücksenden. Wenn Sie jedoch den Bogen ausfüllen und zurücksenden, dann sollten Sie keine falschen Angaben vornehmen, gegebenenfalls erklären Sie dass Sie es nicht mehr wissen, wer gefahren ist. Bei der Geschwindigkeitskontrolle werden immer Bilder aufgenommen, so dass sich zumindest erkennen lässt, ob ein Mann oder eine Frau gefahren ist.
Wen Ihr Ehemann gefahren ist, steht Ihnen im Übrigen ein Zeugnisverweigerungsrecht zu.
2) Ein Fahrverbot wird bei dem gegenständlichen Verkehrsverstoß nicht erteilt. Der Punkte wird zwar für den Fahrer registriert werden, aber auf Grund des Wohnsitzes bleibt es ohne Folge.
3) Die Abmeldung wird die Ermittlung erschweren, da auch mit den USA hinsichtlich Verkehrsdelikte keine Abkommen bestehen.
4) Verjährungsbeginn ist der Tattag und Unterbrechung stellt das Handeln der Behörde dar.
5) Das Bußgeld beträgt 70,00 € und 1 Punkt. Sollte der Fahrer nicht festgestellt werden können, dann kann gegebenenfalls die Auflage der Führung eines Fahrtenbuches erfolgen.
Gern können Sie von Ihrem Recht zu einer Nachfrage Gebrauch machen. Weitergehende Fragen beantworte ich für Sie im Rahmen einer Mandatsübertragung, ebenso übernehme ich gern weitere Tätigkeiten im Rahmen eines Mandats. Eine Mandatsausführung kann unbeachtlich der örtlichen Entfernung erfolgen und eine Informationsweiterleitung erfolgt dann per E-Mail, Post etc..
Mit vorzüglicher Hochachtung
Simone Sperling
Rechtsanwältin
Antwort
vonRechtsanwältin Simone Sperling
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