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Zeugenfragebogen - Wer ist gefahren?

9. Oktober 2011 18:13 |
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Verkehrsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Guten Tag,

gestern ist ein Zeugenfragebogen bei mir eingegangen.
Am 30.9.2011 wurde mein Fahrzeug mit einer 21km/h Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt. Ausserhalb einer Ortschaft in einer 70 Geschwindigkeitszone. Foto lag dem Schreiben nicht bei!

Der Fahrer war wenn ich mich recht erinnere mein Mann. Und ab dem Punkt wird es etwas komplizierter.
Mein Mann ist US Staatsbürger. Er ist seit Juni 2010 nicht mehr beim Militär und war danach 1 Jahr im Ausland tätig. Seit Anfang August 2011 ist er wieder in Deutschland (als Tourist eingereist). Er besitzt einen US-Führerschein.

Meine Fragen hierzu wären:

- Was soll ich auf dem Zeugenfragebogen ausfüllen oder ihn überhaupt zurückschicken?

- Wie verhält es sich mit der Amerikanischen Fahrerlaubnis und den Flensburger Punkten?

- Er ist seit Juli 2010 meldetechnisch hier abgemeldet. Wie wirkt sich das auf die Ermittlungen den Fahrer ausfindig zu machen aus?

- Welches Datum ist für die Verjährungsfrist ausschlaggebend. Der Tag der Geschwindigkeitsüberschreitung?
Und was würde die Verjährung unterbrechen?

- Welche Folgen erwarten mich? (Mein Punktekonto in Flensburg ist soweit ich weiss noch jungfräulich)

Vielen Dank

9. Oktober 2011 | 19:17

Antwort

von


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Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Ihre Anfrage wie folgt beantworten:

1) Den Bogen müssen Sie nicht zurücksenden. Wenn Sie jedoch den Bogen ausfüllen und zurücksenden, dann sollten Sie keine falschen Angaben vornehmen, gegebenenfalls erklären Sie dass Sie es nicht mehr wissen, wer gefahren ist. Bei der Geschwindigkeitskontrolle werden immer Bilder aufgenommen, so dass sich zumindest erkennen lässt, ob ein Mann oder eine Frau gefahren ist.

Wen Ihr Ehemann gefahren ist, steht Ihnen im Übrigen ein Zeugnisverweigerungsrecht zu.

2) Ein Fahrverbot wird bei dem gegenständlichen Verkehrsverstoß nicht erteilt. Der Punkte wird zwar für den Fahrer registriert werden, aber auf Grund des Wohnsitzes bleibt es ohne Folge.

3) Die Abmeldung wird die Ermittlung erschweren, da auch mit den USA hinsichtlich Verkehrsdelikte keine Abkommen bestehen.

4) Verjährungsbeginn ist der Tattag und Unterbrechung stellt das Handeln der Behörde dar.
5) Das Bußgeld beträgt 70,00 € und 1 Punkt. Sollte der Fahrer nicht festgestellt werden können, dann kann gegebenenfalls die Auflage der Führung eines Fahrtenbuches erfolgen.
Gern können Sie von Ihrem Recht zu einer Nachfrage Gebrauch machen. Weitergehende Fragen beantworte ich für Sie im Rahmen einer Mandatsübertragung, ebenso übernehme ich gern weitere Tätigkeiten im Rahmen eines Mandats. Eine Mandatsausführung kann unbeachtlich der örtlichen Entfernung erfolgen und eine Informationsweiterleitung erfolgt dann per E-Mail, Post etc..


Mit vorzüglicher Hochachtung

Simone Sperling
Rechtsanwältin


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