Sehr geehrte Fragesteller,
Ich beantworte Ihre Frage gerne wie folgt:
Ich sehe hier leider wenig Möglichkeiten, da ich auf der Seite des RKI eine solche Angabe nicht finden konnte und auch die Ursächlichkeit Ihrer Schmerzen auf die erste Impfung zurückgeführt nicht mit Sicherheit bewiesen sind.
Sie können mir die betreffende Textstelle gerne zusenden, dann sehe ich es mir noch einmal an. Aber auch dann sehe ich wenig Möglichkeiten angesichts der nicht nachgewiesenen Kausalität.
Mit freundlichen Grüßen
Draudt
Rechtsanwältin
Antwort
vonRechtsanwältin Brigitte Draudt-Syroth
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Tel: 06257-506060
Web: http://www.kanzlei-diefenbach.de
E-Mail:
Auf der offiziellen Webseite des RKI zu den Corona Vorgaben https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/gesamt.html heißt es unter dem Punkt "Wer gilt laut rechtlichen Verordnungen als vollständig geimpft bzw. genesen?"; "Personen, die gesichert positiv auf SARS-CoV-2-Antikörper getestet und danach einmal geimpft wurden."
Ich weiß dass dies Vielen nicht bekannt ist, da es natürlich auch vom RKI selbst nicht groß rumposaunt wird. Und genau das ist ja mein Problem und deshalb wäre es hilfreich einen Anwalt zu haben der sich dann im Zweifelsfall für mich einsetzt ;-)
Sehr geehrter Fragesteller,
Ich habe die Stelle nun gefunden, danke.
Dann müssen Sie den Nachweis über die Antikörper, welcher den beim RKI vorgegebenen Anforderungen entsprechen muss sowie am besten einen Ausdruck der Textstelle sowie die Bescheinigung über die erste Impfung vorzeigen bei einer Stelle, welche Impfnachweise ausstellt.
Wenn es nicht gelingen sollte, müssen Sie dies schriftlich mit Begründung verlangen und hiergegen Widerspruch binnen Monatsfrist und dann bei einer weiteren ablehnenden Entscheidung Klage erheben.
Ggf. müssen Sie einstweiligen Rechtsschutz in Anspruch nehmen unter Darlegung des Eilbedürfnisses.
Mit freundlichen Grüßen Draudt Rechtsanwältin