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10. März 2025 20:38 |
Preis: 30,00 € |

Kaufrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Ich habe einen mündlichen Kauf einer Gleitsichtbrille bei einem ortsansässigen Optiker getätigt. Auf der Website stand das Ratenzahlung möglich ist und es wurden 4 Standorte aufgeführt. U.a. auch der Ortsansässige Optiker.
Nun sagte der ortsansässige Optiker als er telefonisch mitteilte das die Brille fertig ist, dass dies die Website seines Bruders ist und er eine eigene Website hat. Und das er diese Ratenzahlung nicht anbietet.

Meine Frage, muss ich die Brille nun tatsächlich nehmen, da ich mir die 1.000€ eigentlich nicht in einer Summe leisten kann und sie eigentlich nur bestellt habe wegen der Möglichkeit der Ratenzahlung.

Hätte ich tatsächlich prüfen müssen ob der ortsansässige Optiker eine eigene Website hat. Screenshots von der Website in der er bei den 4 Standorten aufgeführt ist, sind vorhanden. Er bzw sein Bruder hat kurz nachdem ich das gesagt habe, dass er aber da aufgeführt ist, sich schnell von der Website löschen lassen.

Vielen Dank.

10. März 2025 | 21:21

Antwort

von


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50226 Frechen-Königsdorf
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Sehr geehrte Fragestellerin,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:


1.

In Ihrem Fall stellt sich die Frage, ob ein verbindlicher Kaufvertrag zustande gekommen ist und ob Sie an diesen gebunden sind, obwohl die Ratenzahlungsmöglichkeit nicht besteht, wie Sie es ursprünglich angenommen haben.


2.

Vertragsschluss

Ein Kaufvertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, Angebot und Annahme, zustande. Wenn Sie die Brille mündlich bei dem ortsansässigen Optiker bestellt haben, könnte ein Kaufvertrag zustande gekommen sein, sofern alle wesentlichen Vertragsbestandteile (z.B. Preis, Produkt) vereinbart wurden.


3.

Täuschung und Anfechtung

Es könnte in Betracht kommen, den Vertrag wegen eines Irrtums oder einer Täuschung anzufechten.

Nach § 119 BGB kann ein Vertrag angefochten werden, wenn ein wesentlicher Irrtum vorliegt.

In Ihrem Fall könnte der Irrtum darin bestehen, dass Sie von der Möglichkeit der Ratenzahlung ausgegangen sind, die jedoch nicht besteht.


4.

Arglistige Täuschung

Sollte der Optiker oder sein Bruder bewusst die falsche Information über die Ratenzahlungsmöglichkeit gegeben haben, könnte eine arglistige Täuschung nach § 123 BGB vorliegen. Dies würde Ihnen das Recht geben, den Vertrag anzufechten.


5.

Prüfungspflicht

Es stellt sich die Frage, ob Sie verpflichtet waren, die Informationen auf der Website zu überprüfen. Grundsätzlich sind Sie nicht verpflichtet, die Existenz einer separaten Website des Optikers zu prüfen, wenn die Website, auf der die Ratenzahlung angeboten wurde, den Optiker als Standort aufführt.


6.

Handlungsempfehlung

Anfechtung des Vertrags: Sie könnten den Vertrag wegen Irrtums oder Täuschung anfechten. Dies sollte schriftlich erfolgen, um Beweise zu sichern.

Kommunikation mit dem Optiker: Teilen Sie dem Optiker mit, dass Sie den Vertrag aufgrund der falschen Information über die Ratenzahlung anfechten.

Beweissicherung: Bewahren Sie die Screenshots der Website auf, die den Optiker als Standort aufführen und die Ratenzahlungsmöglichkeit anbieten.


7.

Es ist wichtig, die rechtlichen Schritte sorgfältig zu dokumentieren und gegebenenfalls weitere rechtliche Beratung einzuholen, um Ihre Position zu stärken.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt


ANTWORT VON

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