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Zählt eine Baustahlmatte als Drahtzaun (Baden Württemberg)?

| 4. März 2021 22:06 |
Preis: 40,00 € |

Hauskauf, Immobilien, Grundstücke


Beantwortet von


08:36

Guten Abend,

wir haben auf unserem Grundstück an der Nachbarsgrenze (ca. 1m hohes Mäuerlein, das dem Nachbar gehört) eine Baustahlmatte (Hofeinfahrt bei uns/Garten beim Nachbar) mit einer Höhe von 180 cm im Jahr 2015 errichtet. Es ist kein Sichtschutz, ist durchlässig, und dient eigentlich nur dazu , dass unser Hund nicht in Nachbars Garten wildern kann.
Plötzlich fällt dem Nachbar nach 6 Jahren ein, die Baustahlmatte auf eine Höhe von 1,50 m zu kürzen.
Im Artikel 11 (2) des Nachbarschaftsrecht Baden- Württemberg steht zwar, dass tote Einfriedungen, außer Drahtzäune, eine Höhe von 1,50 m nicht übersteigen dürfen.

Frage: Kann er nach 6 Jahren der Duldung die Kürzung der Baustahlmatte verlangen, oder zählt sie wie von uns angenommen als Drahtzaun in Baden- Württemberg und kann somit auch in der Höhe von 1,80 m verbleiben?

Vielen Dank!

4. März 2021 | 22:38

Antwort

von


(3171)
Marktstraße 17/19
70372 Stuttgart
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

§ 11 führe ich der Anschaulichkeit halber nochmals auf:
Tote Einfriedigungen
"(1) Mit toten Einfriedigungen ist gegenüber Grundstücken, die landwirtschaftlich genutzt werden, ein Grenzabstand von 0,50 m einzuhalten. Ist die tote Einfriedigung höher als 1,50 m, so vergrößert sich der Abstand entsprechend der Mehrhöhe, außer bei Drahtzäunen und Schranken.

(2) Gegenüber sonstigen Grundstücken ist mit toten Einfriedigungen - außer Drahtzäunen und Schranken - ein Grenzabstand entsprechend der Mehrhöhe einzuhalten, die über 1,50 m hinausgeht."

Nur soweit das direkt an der Grenze steht, wären die 1,50 m maßgeblich.

§ 26 regelt die Verjährung
"(1) Beseitigungsansprüche nach diesem Gesetz verjähren in fünf Jahren."

Das gilt dann hier (erst recht) für die vermeintliche Kürzung.

Das würde ich schriftlich einwenden.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Daniel Hesterberg

Rückfrage vom Fragesteller 5. März 2021 | 10:38

Guten morgen Herr Hesterberg,

Danke für die schnelle Antwort und Erklärung dass der Zaun (es gilt auch Stahlbaumatte) an der direkten Grenze 1,50 m in Baden Württemberg hoch sein darf.
einmalige kurze Rückfrage:
Falls dem Nachbar sein Grundstück ca. 50 cm höher ist - Wird von uns aus 1,50 m gemessen (beim Nachbar wären es dann nur 1 m) oder von der höheren Seite.
.
Vielen Dank im voraus und bleiben Sie gesund!

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 8. März 2021 | 08:36

Sehr geehrter Fragesteller,

ich antworte Ihnen gerne wie folgt:

Gemessen wird von Ihrer Seite aus, da das Grundstück vom Nachbarn höher ist, was Ihnen zu Gute kommt.

Ich hoffe, Ihnen damit gedient zu haben.

Mit freundlichen Grüßen Daniel Hesterberg Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 12. März 2021 | 16:56

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 12. März 2021
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