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Wohnungsrecht lt 1093 BGB, eingetragen im Grundbuch

23. Februar 2022 12:40 |
Preis: 40,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Seit 2018 hab ich ein dingliches eingetragenes Wohnungsrecht lt. § 1093 BGB, dass mir mein Expartner eingeräumt hat. Er wohnt noch mit im Haus, da sich jedoch die verbalen und psychischen Übergriffe häufen, habe ich ihn schriftlich aufgefordert bis zum 05.03.22 das Haus zu verlassen.
Er behauptet nun, dass er das Wohnrecht anfechten wird. Ist das möglich und unter welchen Umständen? Wenn das so einfach möglich wäre, hätte der ganze Vorgang ja keinen Bestand!

Lieben Gruß

23. Februar 2022 | 13:35

Antwort

von


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Sehr geehrte Fragestellerin,

eine Anfechtung des Grundbuch verankerten Wohnrechtes ist nicht möglich, Sie haben also nichts zu befürchten.

Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
P. Dratwa


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