Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich bin kein Deutscher und kein EU Bürger ,und ich habe kein Aufenthalt in Deutschland..Ich wohne und lebe in meiner Heimat. Ich möchte eine Wohnung in Deutschland kaufen.Ist das möglich? Gibt es spezifische Bezeichnung für die Wohnung dass ich kaufe ? Kann ich ein Aufenthaltserlaubniss gewähren wenn ich die Wohnung kaufe?
Vielen Dank
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
auch als Nicht-EU-Ausländer können Sie in Deutschland ohne weiteres Grundeigentum erwerben und zum Beispiel eine Eigentumswohnung kaufen.
Sie bekommen durch den Erwerb der Wohnung aber noch kein Aufenthaltsrecht. Auch können Sie anderen dadurch keine Aufenthaltserlaubnis verschaffen.
Mit freundlichen Grüßen
Vasel
Rechtsanwalt
Rückfrage vom Fragesteller7. Juli 2015 | 03:38
Was ist der Immobilien-Investment, die mir das Recht auf Aufenthalt gewährt? Oder welche Investitionen verleiht mir das Aufenthaltsrecht?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt7. Juli 2015 | 04:00
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
durch ein bloßes Immobilien-Investment erlangen Sie kein Aufenthaltsrecht.
Als selbständiger Unternehmer können Sie eine Aufenthaltserlaubnis bekommen.
Selbstständige Unternehmer erhalten eine Aufenthaltserlaubnis in der Regel dann, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- mindestens 250.000 € Investition
- mindestens fünf neue Arbeitsplätze
Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, können sie unter Umständen durch ein Gutachten der Industrie- und Handelskammer ersetzt werden. Entscheidend ist dabei die Wirtschaftlichkeit des Investitionsvorhabens.
Die Aufenthaltserlaubnis für Selbstständige ist befristet bis zu drei Jahren. Bei erfolgreichem Verlauf des Investitionsprojekts kann nach drei Jahren eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erteilt werden.
Eine Aufenthaltserlaubnis wird von der in Deutschland lokal zuständigen Ausländerbehörde ausgestellt.
Die gesetzliche Reglung dazu findet sich in § 21
Aufenthaltsgesetz.