Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Frage. Ich möchte Sie auf der Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworten:
Wenn die Eigentümerversammlung im Jahre 2006 einen wirksamen Beschluss hervorgebracht hat (wogegen nach Ihren Angaben nichts spricht) und ich Sie richtig verstanden habe, dann stehen die 3 Rasengitterstellplätze der Gemeinschaft zur Benutzung offen.
Wenn die Wohngungseigentümerversammlung berechtigt gewesen ist die 3 Rasengitterstellplätze ins Leben zu rufen, dann kann sie selbstverständlich auch Regeln für die Benutzung dieser Stellplätze aufstellen. Ob man das jetzt Hausordnung nennen muss, ist letztlich Geschmackssache. Verbindlich wären die Regelungen bei einem wirksamen Versammlungsbeschluss allemal. Auch für den besagten Nachbarn.
Auch inhaltlich begegnen Ihre Formulierungsvorschläge keinen rechtlichen Bedenken. Sie könnten darüber nachdenken konkretere Bestimmungen (wie zB Gesamtgewicht der Kraftfahrzeuge, die ausgeschlossen sein sollen) aufzunehmen, da man darüber streiten kann, was ein "Wohnwagen" ist und was nicht. Aber das nur als Tipp am Rande.
Wenn sich der besagte Eigentümer an die Bestimmungen nicht hält, dann verstößt er gegen Regelungen, die durch die Wohnungseigentümerversammlung aufgestellt worden sind. Der Verwalter wäre dann zunächst einmal verpflichtet für die Einhaltung der Hausordnung zu sorgen. Gelingt ihm dies nicht und sind auch andere außergerichtliche Mittel erfolglos, dann müsste letztlich gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen werden und ein positives Urteil notfall mit Hilfe der Staatsgewalt durchgesetzt werden.
Ich hoffe, Ihnen durch diese Antworten eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben.
Für eine weitere Beauftragung stehe ich gerne zur Verfügung. Sollten Unklarheiten bestehen, würde ich mich freuen, wenn Sie die kostenlose Nachfragefunktion in Anspruch nehmen.
An dieser Stelle möchte ich mir noch den Hinweis erlauben, dass die rechtliche Einschätzung ausschließlich auf den von Ihnen mitgeteilten Tatsachen beruht und dass durch das Hinzufügen oder Weglassen von weiteren tatsächlichen Angaben die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen kann. Auch aus diesem Grunde, kann und soll diese Plattform eine umfassende Begutachtung durch eine Kollegen vor Ort nicht ersetzen, sondern lediglich eine erste Orientierung bieten.
Mit freundlichen Grüßen
Kerem E. Türker
Rechtsanwalt
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