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WoW Account - Ebaykauf

3. November 2008 13:07 |
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Kaufrecht


Beantwortet von

Hallo,
wie in der Betreffzeile zu lesen ist, geht es um einen Account für das Onlinespiel World of Warcraft.
Ich erwarb vor ca 4 Monaten einen solchen Account für 345€. Aus Sicherheitsgründen, transferierte ich beide Charaktere die die höchste Stufe besitzen und am besten ausgerüstet sind, auf einen von mir neu angelegten Account, da ich in Foren immer wieder gelesen habe, das die Erstbesitzer sich oft ihren Account zurückholen. Dann passierte etwas was ich befürchtete, der von mir neu angelegte Account wurde vom Spielehersteller gesperrt. Begründung, der Besitze stünde nicht fest und ich soll alle Daten, CDkey Geheimantwort auf die Frage, vollständige Anschrift, und eine Kopie von dem Personalausweis hinschicken, dann erst würde der Account wieder freigeschaltet werden.
Wobei hier zu erwähnen wäre, das ich den alten Account nicht vom Erstbesitzer sondern über einen 3. bekommen habe.
Habe diesen kontaktiert, er konnte mir nur die Emailadresse und den Skype Benutzernamen geben, komplette Adresse habe er nicht mehr..
Habe dann den Erstbesitzer kontaktiert, mit der Bitte mir eine Kopie seines Ausweises zukommen zu lassen damit ich den Account wieder entsperren lassen kann. Dieser weigert sich, da er mich nicht kennt. Ich schlug vor ihm im Gegenzug ihm eine Kopie meines Ausweises zu schicken, aber ich habe seitdem noch keine Antwort bekommen.
Mir liegt sehr viel daran den Account wieder zu bekommen, da ich schon eine Menge Zeit und Geld reingesteckt habe.
Wie soll ich mich jetzt verhalten? Und darf ich als Privatperson seinen Ausweis „anfordern“ ?

Verzweifelte Grüße

3. November 2008 | 15:55

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende!

Vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Informationen und unter Berücksichtigung Ihres gewählten Einsatzes wie folgt beantworten möchte.

Gegen den Erstbesitzer haben Sie zunächst keine Ansprüche, da Sie mit diesem auch keinen Vertrag haben. Sie könnten hier allenfalls gegen den Dritten vorgehen, da Sie hier einen Kaufvertrag gem. § 433 BGB geschlossen haben.
Aus diesem Kaufvertrag resultiert natürlich, vorbehaltlich genauer Kenntnis der Vereinbarungen, dass der Verkäufer Ihnen die Daten zur Verfügung stellen muss, die Sie brauchen, um den gekauften Gegenstand ordnungsgemäß nutzen zu können.
Das bedeutet, der Vorbesitzer, also hier der Verkäufer muss Ihnen sämtliche Daten zur Verfügung stellen bzw. vom Erstbesitzer besorgen, die Sie zur Anmeldung bzw. Verifizierung beim Spielebetreiber benötigen.

Der Vorbesitzer könnte vom Erstbesitzer eine Bestätigung über den ordnungsgemäßen Verkauf verlangen, Sie wiederum vom Vorbesitzer.
Sie sollten dem Vorbesitzer hier eine angemessene Nachbesserungsfrist setzen. Eine Frist von ca. 2 Wochen würde ich hier für angemessen erachten.
Nach erfolglosem Verstreichen der Frist können Sie entweder vom Kaufvertrag zurücktreten und/ oder Schadenersatz wegen Nichterfllung verlangen.

Ich hoffe, Ihre Frage beantwortet zu haben.

Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der Frage auf Ihren Angaben beruht. Durch Hinzufügen oder Weglassen von Informationen kann sich die rechtliche Bewertung ändern. Dieses Forum ist nicht geeignet, eine umfassende Beratung durch einen Rechtsanwalt zu ersetzen, sondern soll nur eine erste juristische Tendenz aufzeigen. Bei Rückfragen nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion auf dieser Seite. Sollten Sie eine Interessenvertretung aus dem Bereich von frag-einen-Anwalt.de heraus wünschen, so kontaktieren Sie mich bitte unter der angegebenen e-mail-Adresse.

Gerne bin ich Ihnen im Rahmen der Mandatserteilung behilflich.

Mit freundlichem Gruß,
Rechtsanwältin Wibke Schöpper.

E-Mail: kanzlei-schoepper@alice-dsl.net


Rechtsanwältin Wibke Türk
Fachanwältin für Familienrecht

ANTWORT VON

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