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Wirtschaftlicher Totalschaden durch Werkstatt

| 6. Oktober 2018 19:17 |
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Verkehrsrecht


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herrren,

heute wurde meine Frau von der Werkstatt angerufen und es wurde ihr mitgeteilt, dass ihr Fahrzeug ein wirtschaftlicher Totalschaden sei. Die Werkstatt würde ihr 2.200,- € zaheln (Wert lt. Gutachten). Eine Ausfallentschädigung wolle die Werkstatt nicht zahlen, da diese ja einen Mietwagen angeboten hatten und meine Frau dies abgelehnt hat (sief fährt nun erstmal mein Fahrzeug).

Am 28.09.18 wurde mit dem Fahrzeug eine Abschlussfahrt gemacht und vom Werkstattmeister gegen einen Baum gesetzt, da das neu verbaute ABS-Teil wohl nicht in Ordnung war und alle 4 Räden blockierten.

Im April wurde der Bremskraftverstärker / Hauptbremszylinder und alle Bremsen erneuert (Rechnung von ca. über 1.000,- € - Anspruch auf Rückzahlung?). Danach trat zwei Mal auf, dass meine Frau keine Bremsleistung hatte. Dann in die Werkstatt und es wurde das ABS-Teil getauscht.

Kurz gesagt, seit d Anfang September ist das Fahrzeug in der Werkstatt !

Wie sollten wir nun vorgehen? Was muss die Werkstatt uns bezahlen? Die Werkstatt sagte heute auch, wenn wir das über den Rechtsanwalt machen, könne es vor Gericht bis zu 2 Jahre dauern. Ich bin der Meinung es ist nicht unser Problem, sondern die Werkstatt muss sich selbst an den ABS-Hersteller wenden und die Werkstatt ist unser Vertragspartner.

Binnen ein Jajr wurde auch der Mittel und Endschalldämpfer erneuert. Das Fahrzeug ist ein Jahr in Besitz und es wurde für ca. 3.000,- € gekauft + ca. 2.500,- € in dieser Werkstatt für die o.g. Reparaturen gelassen.

Nun sollen wir mit nur 2.200,- € abgespeist werden? Es wurde auch eine Inspektion am Januar diesen Jahres dort durchgeführt. Das Fahrzeug steht nun noch auf dem Hof der Werkstatt.

Bitte helfen Sie uns. Jetzt brauchen wir Ihren Rat, was jetzt sinnvoll wäre? Wir sind rechtsschutz versichert.

Eingrenzung vom Fragesteller
6. Oktober 2018 | 19:20
6. Oktober 2018 | 21:00

Antwort

von


(910)
Hussenstraße 19
78462 Konstanz
Tel: 07531-9450300
Web: https://www.anwaltskanzlei-dotterweich.de
E-Mail:

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:

Im Hinblick auf den Fahrzeugschaden schuldet die Gegenseite Ihnen den sog. Wiederbeschaffungsaufwand, also den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert gemäß Gutachten. Hinzu kommen die Kosten des Sachverständigen, eine allgemeine Kostenpauschale von 30 € und alternativ die Kosten für einen Mietwagen oder Nutzungsausfall. Letzteren kann die Gegenseite nicht mit dem Argument ablehnen, einen Mietwagen anzubieten.

Ob Sie Reparaturkosten zurückverlangen können, hängt davon ab, ob die Reparatur mangelhaft gewesen ist. Diese Frage wird letztendlich ein Gutachter klären müssen. Die Erneuerung der Schalldämpfer dürfte nicht zu ersetzen sein, da diese Aufwertung im Gutachten abgebildet sein dürfte.

Ich bin gerne bereit, Ihre Interessen gegenüber der Werkstatt zu vertreten.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Böhler
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 6. Oktober 2018 | 21:19

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Miet- und Pachtrecht, Zivilrecht, Erbrecht, Vertragsrecht, Fachanwalt Verkehrsrecht