Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Grundsätzlich gilt, dass ein Anwalt möglichst zeitnah die Mandatsbearbeitung zu erledigen und den Mandanten von seinen Schreiben oder erhaltenen Schreiben zu informieren hat. Anfragen von Mandanten sind zudem unverzüglich zu beantworten. Hierbei handelt es sich um die grundlegenden Berufspflichten eines Anwalts, die in § 11 BORA
festgelegt sind.
Zwar sind bei der Mandatsbearbeitung keine festen Zeiträume vorgegeben oder zu bestimmen, aber über den Eingang der Unterlagen im März hätten Sie schon längst informiert werden müssen und auch wäre zu erwarten, dass 9 Tage nach einer Anfrage und Bitte um weitere Schritte eine Antwort erfolgt ist.
Grundsätzlich besteht für einen Mandanten, der mit der Arbeit seines Anwalts unzufrieden ist, die Möglichkeit, das Mandat zu kündigen. Dies wird aber meist zu doppelten Rechtsanwaltskosten führen, so dass gerade bei einer Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung ein Anwaltswechsel wegen der doppelten Kosten nur unter ganz besonderen Umständen möglich ist, ohne dass dem Versicherten finanzielle Nachteile entstehen.
Vor einer Kündigung des Mandats sollten Sie daher noch einmal versuchen, die Sache mit Ihrem Anwalt zu klären. Fordern Sie Ihn - wegen der Nachweisbarkeit am besten schriftlich - nochmals auf, Ihnen die Unterlagen, die wegen der NK-Abrechnung von der Verwaltung geschickt wurden, zu übersenden oder wenigstens einen Besprechungstermin innerhalb der nächsten 2 Wochen wegen dieser Unterlagen abzuhalten. Fordern Sie ihn auf, mitzuteilen, was er wegen der Nebenkostenabrechnung bzw. Nebenkostensenkung bereits veranlasst hat und wann er das von Ihnen erbetene weitere Anschreiben an den Vermieter verfasst hat. Fordern Sie auf, Ihnen zu erklären, wie das weitere Vorgehen sein soll. Diese Anfrage sollte - zumindest nach der BORA - umgehend beantwortet werden, so dass spätestens nach 3 - 4 Tagen eine Antwort vorliegen sollte. Sie sollten durchaus auch zum Ausdruck bringen, dass Sie mit der bisherigen Mandatsbearbeitung und insbesondere mit der Verzögerung bei der Bearbeitung sehr unzufrieden sind und bitten Sie um Klärung bei einem Besprechungstermin.
Ist eine Klärung mit dem Anwalt nicht möglich oder reagiert der Kollege wieder nicht, sollten Sie mit Ihrer Rechtsschutzversicherung sprechen. In bestimmten Fällen, z. B. wenn ein Anwaltswechsel objektiv notwendig ist, besteht die Möglichkeit, dass die Rechtsschutzversicherung den Anwaltswechsel akzeptiert und die Kosten für den neuen Anwalt übernimmt. Dies ist aber immer eine Einzelfallentscheidung die anhand der jeweiligen Umstände gesondert geprüft werden muss. Ob hier bereits eine objektive Notwendigkeit für einen Anwaltswechsel vorliegt, scheint mir fraglich. Ein letzter Versuch sollte wie oben erst noch gestartet werden, damit Sie ggf. der Rechtschutzversicherungen Ihre Bemühungen nachweisen können.
Ohne vorherige Absprache mit Ihrer Versicherung sollten Sie keinen Anwaltswechsel vornehmen.
Ist die Rechtsschutzversicherung der Ansicht, dass ein Anwaltswechsel nicht notwendig ist und übernimmt die zusätzlichen Kosten nicht, müssen Sie selbst entscheiden, ob Sie trotz der bestehenden Unstimmigkeiten zur Kostenersparnis das Mandat weiter vom bisherigen Anwalt bearbeiten lassen wollen oder ob Sie in den "sauren Apfel" beißen und trotz der weiteren Kosten einen Anwaltswechsel wagen. Auch wenn Ihr Ärger verständlich ist, müssen Sie aber zunächst einmal davon ausgehen, dass der bislang tätige Anwalt einen Vergütungsanspruch für seine bisherige Tätigkeit hat. Ob ein Anwaltsfehler vorliegt, der zu möglichen Ersatzansprüchen berechtigen könnte, müsste ggf. der neue Anwalt prüfen.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage damit beantworten und Ihnen einen ersten Überblick verschaffen.
Mit freundlichen Grüßen
Silke Jacobi
Rechtsanwältin
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