Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
.
Grundsätzlich ist man an geschlossene Verträge gebunden. Die Konditionen des Vertragsverhältnisses ergeben sich grundsätzlich aus den Vereinbarungen.
Hier haben Sie laut dem .jpg einen Vertrag mit Laufzeit bis zum 15.02.2014.
Da eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten vereinbart wurde und dies rechtlich auch möglich ist, können Sie sich grundsätzlich erst nach diesen 12 Monaten von dem Vertrag wieder lösen.
Hier wurde laut dem .jpg eine Kündigungsfrist von 3 Monaten vereinbart.
Dies bedeutet, falls Sie nicht bis spätestens 3 Monate vor Ablauf der Laufzeit (hier bis spätestens 15.11.2013) nachweisbar gekündigt haben, würde sich der Vertrag um weitere 12 Monate verlängern.
Zu Ihrer weiteren Frage, ob ein Tarifwechsel vertragswidrig ist, ist mit den vorliegenden Angaben folgendes zu sagen:
Grundsätzlich kommt es auf die Vereinbarung an. In dem .jpg steht lediglich, dass der neue Vertrag "[...]Warenhandel & Reisen BASIC)" am 1.5.2013 beginnt.
Grundsätzlich ist ein Tarifwechsel, ggf. auch während einer Vertragslaufzeit, denkbar. Es kommt jedoch insbesondere auf die vertraglichen Vereinbarungen an. Dazu sollten Sie insbesondere im Vertrag und den AGB nachlesen, ob sich dazu eine Regelung findet.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Gerne stehe ich Ihnen für eine weitergehende Beratung oder Vertretung zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
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