Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:
Grundsätzlich können (WEG-Verwalter-)Verträge auch mündlich geschlossen und verlängert werden. Oft bedarf es dazu nicht einmal einer ausdrücklichen Vereinbarung. Wenn in Ihrer WEG also der Verwalter stets neu bestellt wurde, ohne dass ein neuer Vertrag geschrieben wurde, ist davon auszugehen, dass der alte Vertrag in modifizierter Form (also bspw. höheres Entgelt) fortbesteht.
Ich gehe davon aus, dass der Vertrag stets rechtzeitig (2-5 Jahre) verlängert wurde. Aber auch sonst würde man wohl davon ausgehen müssen, dass er stillschweigend verlängert wurde. Hier fehlen mir aber Informationen.
Für Rückfoderungsansprüche sehe ich daher nach dem übermittelten Sachverhalt keine Anhaltspunkte.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine eingehende Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.