Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Um gegen die Einschätzung des Neurologen vorzugehen, die ein Fahrverbot für sechs Monate ausgesprochen hat, gibt es mehrere Schritte, die Sie in Betracht ziehen können:
1. Zweitmeinung einholen: Es wäre ratsam, eine zweite Meinung von einem anderen Neurologen oder einem spezialisierten Facharzt einzuholen. Eine unabhängige Untersuchung könnte entweder die Einschätzung des ersten Arztes bestätigen oder eine andere Diagnose stellen, die das Fahrverbot in Frage stellt.
2. Medizinische Dokumentation überprüfen: Stellen Sie sicher, dass alle medizinischen Unterlagen, einschließlich der Ergebnisse des EEGs, Langzeit-EKGs und anderer Untersuchungen, vollständig und korrekt sind. Diese Dokumente können bei der Einholung einer Zweitmeinung hilfreich sein.
3. Rechtliche Verbindlichkeit: Da das Fahrverbot nicht von einer Behörde, sondern von einem Arzt ausgesprochen wurde, handelt es sich um eine Empfehlung und nicht um ein rechtlich bindendes Verbot. Das ärztliche Fahrverbot ist daher entgegen der Formulierung lediglich als rechtlich unverbindliche Empfehlung zu sehen. Es ist üblich, dass bei verkehrsgefährdenden Krankheitsbildern eine derartige Empfehlung für die Dauer von drei bis sechs Monaten abgegeben wird. Bitte beachten Sie aber, dass ggf. ein Verlust des Versicherungsschutzes drohen kann, wenn es zu einem Versicherungsfall kommen sollte. Es macht daher Sinn, das Ganze nochmal ärztlich abklären zu lassen, um auf der sicheren Seite zu sein.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Milad Ahmadi
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Milad Ahmadi
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90443 Nürnberg
Tel: 015785075264
Web: https://www.kanzlei-ahmadi.de
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Sehr geehrter Herr Ahmadi,
ich möchte gerne eine Rückfrage stellen:
Nachdem es ja kein rechtlich bindendes Verbot ist, sondern nur eine
"Empfehlung", stellt sich mir die Frage nach Konsequenzen.
Bedeutet diese Empfehlung, dass mein Mann per se schon (grob)
fahrlässig handelt und somit ohne Versicherungsschutz unterwegs
ist, wenn er jetzt mit dem Auto fährt? Also so, dass
in Falle eines Unfalls in jedem Fall die Fahruntauglichkeit
angenommen wird, am Ende gar bei einem nicht selbst verschuldeten
Unfall? Oder trifft die grobe Fahrlässigkeit (und damit evtl. ein
Verlust des Versicherungsschutzes) nur dann zu, wenn es zu einem Unfall
infolge eines medizinischen Problems kommt, das als ursächlich für
das ausgesprochene Fahrverbot angesehen werden kann?
Mit freundlichen Grüßen!
Wenn der Unfall nicht durch ein medizinisches Problem verursacht wird, sehe ich keine Bedenken hinsichtlich des Versicherungsschutzes. Dasselbe gilt, wenn Ihr Mann den Unfall nicht verursacht. Es macht aber dennoch Sinn, noch eine Zweitmeinung einzuholen, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Ferner könnte es Sinn machen den Versicherer zu informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Milad Ahmadi
Rechtsanwalt