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Wie kann ich den Zugewinn legal verringern wenn ich Gold besitze?

9. April 2022 12:44 |
Preis: 25,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Wie kann ich den Zugewinn in der Trennungszeit am besten legal verringern?(Goldvermögen)
Inwieweit kann man das Gold "nicht mehr finden", "verloren haben" bzw. "gestohlen worden sein"? (legal glaubhaft bzw. Bemessungshöhe bzw. Höhe des verlorenen Goldes pro Monat damit es anerkannt wird)

Was könnte ich statt dessen mit dem Gold machen, damit es der Anrechnung des Zugewinns rausfällt bspw. Gold in Bargeld wandeln und dann im Casino verspielen einen Beleg von 5000€ erhalten und dann zum Arzt gehen und sich Medikamente verschreiben lassen und das restliche Geld dann in Bargeld bei Seite legen bzw. dann in die Schweiz fahren und es ohne Ausweis dann wieder in Gold tauschen?

Wie kann ich das Gold zur Seite schaffen, dass es nicht in den Zugewinn mit reinfällt und ich nach Trennung wieder darauf zugreifen kann?

9. April 2022 | 13:24

Antwort

von


(608)
Mädewalder Weg 34
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Sehr geehrter Fragesteller,

solange Sie noch Zugriff auf das Vermögen nach der Trennung/Scheidung haben wollen, gibt es keine Möglichkeit der legalen Verringerung des Zugewinns, da Ihre Ehefrau einen Auskunftsanspruch hinsichtlich Ihres Vermögens zum Trennungszeitpunkt und zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrages hat. Machen Sie dabei falsche Angaben, machen Sie sich strafbar.

Verschwenden Sie Ihr Vermögen oder verschenken Sie es, ohne dazu verpflichtet zu sein oder tun etwas um Ihre Ehefrau auf andere Art zu benachteiligen, mindert dies auch nicht Ihren Zugewinn, wenn die Handlungen innerhalb der letzten 10 Jahren vor der Scheidung erfolgt sind.

Zusammengefasst muss man sagen, aufgrund Ihrer Schilderung sehe ich keine Möglichkeit der legalen Verringerung des Zugewinns.

Möglicherweise gibt es aufgrund anderer von Ihnen ungenannter Ausgangspositionen doch Gestaltungsmöglichkeiten, die jedoch im Rahmen dieser Plattform nicht zu klären sind. Dafür bedarf es einer ausführlichen Analyse Ihrer Lebenssituation.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten.

Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.

Ich hoffe Ihnen, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, einen ersten rechtlichen Überblick verschafft zu haben.

Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Bordasch
Rechtsanwalt

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