Sehr geehrter Fragesteller,
solange Sie noch Zugriff auf das Vermögen nach der Trennung/Scheidung haben wollen, gibt es keine Möglichkeit der legalen Verringerung des Zugewinns, da Ihre Ehefrau einen Auskunftsanspruch hinsichtlich Ihres Vermögens zum Trennungszeitpunkt und zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrages hat. Machen Sie dabei falsche Angaben, machen Sie sich strafbar.
Verschwenden Sie Ihr Vermögen oder verschenken Sie es, ohne dazu verpflichtet zu sein oder tun etwas um Ihre Ehefrau auf andere Art zu benachteiligen, mindert dies auch nicht Ihren Zugewinn, wenn die Handlungen innerhalb der letzten 10 Jahren vor der Scheidung erfolgt sind.
Zusammengefasst muss man sagen, aufgrund Ihrer Schilderung sehe ich keine Möglichkeit der legalen Verringerung des Zugewinns.
Möglicherweise gibt es aufgrund anderer von Ihnen ungenannter Ausgangspositionen doch Gestaltungsmöglichkeiten, die jedoch im Rahmen dieser Plattform nicht zu klären sind. Dafür bedarf es einer ausführlichen Analyse Ihrer Lebenssituation.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.
Ich hoffe Ihnen, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, einen ersten rechtlichen Überblick verschafft zu haben.
Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Bordasch
Rechtsanwalt
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Antwort
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