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Widerrufsrecht - wer zahlt die Frachtkosten bei was?

5. Juli 2011 21:32 |
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Kaufrecht


Beantwortet von

Generell habe ich als Endkunde bei z.B. einer Bestellung in einem Webshop ein Widerrufsrecht innerhalb 14 Tagen, das ist mir klar. Der Händler sowie auch ich haben unseren Sitz in DE.

Was mir nicht klar ist, ist die 40,- EUR Grenze - wie es sich dann mit den Versandkosten verhält.

Ich habe folgendes bestellt:
Pos. 1 1 Stück Artikel A 50,- EUR/Stück
Pos. 2 1 Stück Artikel B 30,- EUR/Stück
Pos. 3 2 Stück Artikel C 30,- EUR/Stück

Frage 1:
Ich widerrufe Pos. 1. Muss ich hier die Frachtkosten hin und zurück bezahlen?

Frage 2:
Ich widerrufe Pos. 2. Muss ich hier die Frachtkosten hin und zurück bezahlen?

Frage 3:
Ich widerrufe Pos. 3, 2 Stück. Muss ich hier die Frachtkosten hin und zurück bezahlen?

Frage 4:
Ich widerrufe Pos. 3, 1 Stück. Muss ich hier die Frachtkosten hin und zurück bezahlen?

Es ist mir unklar, wer wann welche Versandkosten bei der 40,- EUR Grenze zu tragen hat. Gilt das pro Position oder pro Stück oder pro Auftrag? Was ist, wenn ich nur eine Position aus dem Auftrag widerrufe?

Frage 5:
Wenn mein Händler in DE seinen Sitz hat und ich in AT ansässig bin, gilt dann das gleiche Widerrufsrecht?

Bitte auch um Angabe des entsprechenden Paragraphen hierzu, danke.

Gruß, rumble

5. Juli 2011 | 23:28

Antwort

von


(125)
Große Teichstraße 17
18337 Marlow
Tel: 038221-42300
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Ralf-Morwinsky-__l104431.html
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Sehr geehrte Ratsuchenden,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese beantworte ich gerne auf der Grundlage Ihrer Angaben.

Erlauben Sie mir vorab einige einleitende Bemerkungen:
Die Kosten der Hinsendung sind unabhängig vom Preis der zurückzusendenden Ware vom Verkäufer zu erstatten. Dies ergibt sich aus § 346 Abs. 1 BGB : „ ...die empfangenen Leistungen zurückzugewähren ...". Diese Auslegung der Vorschrift entspricht der europäischen Fernabsatzrichtlinie 07/7/EG. In diesem Sinne entschied der BGH als oberstes deutsches Gericht in seinem Urteil vom 07.07.2010 zum Az.: VIII ZR 268/07 .

Die Kosten der Rücksendung der Ware nach einem Widerruf trägt grundsätzlich ebenfalls der Verkäufer, § 357 Abs. 2 S. 1 BGB . Der Verkäufer hat allerdings gemäß § 357 Abs. 2 S. 2 BGB die Möglichkeit dem Verbraucher die Kosten der Rücksendung vertraglich aufzuerlegen, wenn der Preis der zurückzusendenden (!) Ware(n) 40,- € nicht übersteigt oder die Gegenleistung noch nicht erbracht ist.
Hieraus folgt, daß bei Widerruf und Rücksendung von Waren bis zu einem Preis von 40,- € der Verbraucher nicht per Gesetz verpflichtet ist, die Kosten der Rücksendung zu tragen. Der Verkäufer hat lediglich die Möglichkeit, mit dem Verbraucher eine vertragliche Regelung zu treffen, die die Kostentragung durch den Verbraucher vorsieht. Wenn im folgenden daher die Zahlungspflicht des Verbrauchers bejaht wird, ist dies so zu verstehen, daß diese Möglichkeit vereinbart werden kann.

Nun zu Ihren Fragen:
Sie haben als Verbraucher folgende Kosten zu tragen
1. Hinsendung – Nein
Rücksendung – Nein
2. Hinsendung – Nein
Rücksendung – Vereinbarung möglich
3. Hinsendung – Nein
Rücksendung – Nein
4. Hinsendung – Nein
Rücksendung – Vereinbarung möglich

5. Auf den Kauf auch des österreichischen Verbrauchers wird das deutsche Recht anwendbar sein. Insofern ergeben sich in Hinblick auf Inhalt und Umfang des Widerrufsrechts keine Abweichungen - Sie könnten dieses Recht genauso in Anspruch nehmen wie ein deutscher Verbraucher.


Rechtsanwalt Ralf Morwinsky

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