Ihre Frage kann nicht pauschal beantwortet werden.
Hier sollten ein auf Ausländerrecht spezialisierte Anwalt die Ausländerakte Ihres Bekannten einsehen, denn es gibt mehrere Gründe die zu einem Widerruf bzw. Rücknahme der Niederlassungserlaubnis führen können.
Die Niederlassungserlaubnis eines Ausländers, der sich mindestens 15 Jahre rechtmäßig in Deutschland aufgehalten hat, erschlischt nicht nach 6 Monaten Aufenthalts im Auslang (bzw. nach einer von der Ausänderbehörde bestimmten längeren Frist), wenn der Lebensunterhalt gesichert ist.
Sollte sich Ihr Bekannter also 15 Jahre hier rechtmäßig augehalten haben und den Unterhalt sichern können, so sind die 2 Jahre im Ausland unbeachtlich.
Im Fall Ihres Bekannten ist jedenfalls auch zu prüfen, ob eine Ausweiung wegen der Straftat vorgenommen wurde bzw. beabsichtigt ist.
Diese Antwort ist vom 21.11.2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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