Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
die Ansicht der Krankenkasse ist zutreffend:
Nach § 20 Abs. 9 SGB XI
sind Studenten, die der Krankenversicherungspflicht unterliegen, auch versicherungspflichtig in der Sozialen Pflegeversicherung.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben und weise darauf hin, daß diese auf Ihren Angaben beruhen. Bereits geringfügige Abweichungen des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.
Nutzen Sie im Zweifelsfall gern die kostenlose Nachfragefunktion!
Mit freundlichen Grüßen
Vasel
Rechtsanwalt
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