Werberecht für Zahnärzte
Ich bin Inhaber einer Zahnarztpraxis. Wir beabsichtigen, in nächster Zeit eine Art "Marketingprogramm" zu starten und möchten dabei allerdings nicht Schiffbruch erleiden. Dazu haben sich deshalb folgende Fragen ergeben:
1. Werbung
Wie darf ich werben? Ich weiß, dass das Zahnarztwerberecht liberalisiert wurde, allerdings scheint noch nicht alles problemlos möglich zu sein. Unser Konzept soll ähnlich sein wie das eines bekannten "Mitbewerbers", der momentan in aller Munde ist.
Wenn möglich wollen wir - sofern der Patient für die letzten 10 Jahre mindestens einen Zahnarztbesuch jährlich nachweisen kann und damit den maximalen "Bonus" der Krankenkasse für Zahnersatz erhält - die Regelleistungen kostenfrei anbieten. Auf einer Fortbildung wurde mir von einer Anwältin gesagt, damit dürfe ich nicht werben ("Zahnersatz kostenfrei bei Regelleistung und 30% Bonus" ist also nicht erlaubt) - ist das so und wenn ja, warum? Meiner Meinung nach gebe ich nur eine Tatsache weiter und das kann doch eigentlich nicht verboten sein. Abgesehen davon, dass der o.g. "Mitbewerber" eben diesen Werbespruch benutzt, warum ist ihm so etwas dann erlaubt? Darf ich als Zahnarzt mit z.B. den folgenden Werbeprüchen werben?
1.1 Zahnersatz zu teuer?
1.2 Unglücklich mit Ihren Zähnen? Das muss nicht sein!
1.3 Günstiger Zahnersatz im Ausland - Warum nicht aus Deutschland zum günstigen Preis?
1.4. Ästhetischer Zahnersatz kann bezahlbar sein!
1.5. Ästhetischer Zahnersatz kann günstiger sein als Sie erwarten!
1.6. Bei 30 % Bonus Zahnersatz kostenlos!
1.7. Bei 30 % Bonus bekommen Sie bei uns unauffällige kunststoffverblendete Kronen auch im Seitenzahnbereich kostenlos!
1.8. Hochwertiger Zahnersatz muß nicht teuer sein! Machen Sie den Preisvergleich!
1.9. Lust auf schöne Zähne? Kommen Sie zu uns!
1.10. Qualitätszahnersatz aus Deutschland (...zum günstigen / gleichen Preis wie aus den Ausland)
Ändert sich die Problematik mit der Werbung, wenn nicht ich als Zahnarzt direkt werbe, sondern eine Art Agentur (siehe 2.) die Werbesprüche nutzt?
2. Agentur
Es ist angedacht, eine Art Agentur zu gründen, an die sich der Patient wenden kann und die den Patienten dann an mich, an einen anderen deutschen oder auch ausländischen Zahnarzt weitervermittelt. Auch dazu haben wir einige Fragen.
1.1. Die geplante Agentur
2.2. Ist es ausreichend, vom Patienten eine einfache Einverständniserklärung (schriftlich) einzufordern, um patientenbezogene Daten zwischen der Agentur und den Zahnärzten austauschen zu können (also explizit Heil- und Kostenpläne, eventuell auch die eines vorhergehenden Zahnarztes, Röntgenbilder, Notwendige Leistungen, z.B. von mir an einen ausländischen Kollegen, Preise für Leistungen, z.B. zwischen ausländischen und deutschen Zahnärzten)?
2.3. Darf die Agentur von mir oder anderen Zahnärzten bzw. Zahnlaboren Provision für die Vermittlung der Patienten erhalten?
2.4. Haftet die Agentur bzw. deren Inhaber für eventuell auftretende Fehler der behandelnden Zahnärzte?
3. Preisgestaltung
3.1. Dürfen bzw. müssen mit einem Zahnlabor ausgehandelte Rabatte (z.B. Mengenrabatte: 3 Kronen zum Preis von 2 etc.) an den Patienten so weitergegeben werden? Darf das Labor Pauschalpreise für gewisse Arbeiten berechnen?
3.2. Darf ich als Zahnarzt Rabatte einräumen, z.B. "Ich beschleife Ihnen 3 Teleskope zum Preis von 2", wobei nur die zahnärztliche Leistung gemeint ist. Darf ich zum Beispiel Bonuskarten (wie in der Dönerbude, jede 6. Zahnreinigung ist dann gratis) für die Zahnreinigung (= Privatleistung, nicht über die Krankenkasse abrechenbar) benutzen?
Eingrenzung vom Fragesteller
28. Oktober 2006 | 16:28
Sehr geehrter Ratsuchender,
ich möchte dem Kollegen beipflichten. Ihre Anfrage geht weit über eine Erstberatung hinaus. Die rechtliche Beurteilung eines Marketingkonzepts ist kaum möglich aufgrund von Einzelfragen. Das Gesamtkonzept müsste geprüft werden. Selbst wenn man jedoch der Prüfung einzelne Fragen zugrunde legt, ist das Haftungsrisiko kaum absehbar. Der Einsatz von 100,00 EUR wird dem keinesfalls gerecht. Bedenken Sie die erhoffte Umsatzerhöhung durch dieses Konzept und dementsprechend den Wert der Rechtsberatung. Sie sollten den Einsatz beträchtlich erhöhen, wobei es nur schwerlich machbar sein dürfte, alle Ihre Fragen innerhalb von zwei Stunden angemessen zu beantworten.
Mit freundlichen Grüssen aus Hamburg
Hein & Krajewski Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft
Marburg/Hamburg
durch RA Dipl.-Jur. Thomas R. Krajewski
Standort Hamburg:
Neuer Kamp 30
Eingang C
20357 Hamburg
Tel.: ++49 (0)40 - 43 209 227
Fax: ++49 (0)40 - 43 209 229
URL: http://www.haftungsrecht.com
Eingrenzung vom Fragesteller
30. Oktober 2006 | 09:42
Sehr geehrter Fragesteller, sehr geehrte Fragestellerin,
ich kann mich meinen Kollegen nur anschließen. Ihre Anfrage geht weit über eine Erstberatung hinaus. Außerdem ist der Einsatz in Höhe von 100,00 € bei der wirtschaftlichen Bedeutung, dem Haftungsrisiko und der anfallenden Bearbeitungszeit nicht angemessen.
Ich empfehle Ihnen, einen Anwalt zu beauftragen, der während der gesamten Ausarbeitung der Werbeaktion beratend zur Seite steht.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Torben Hoffmann
www.aerztehomepage.info
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