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Wenn ich Geld von Western Union erhalte, muss ich dieses versteuern?

| 19. Januar 2012 00:28 |
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Steuerrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Edin Koca

Zusammenfassung

Muss ich das Geld, das ich von Western Union erhalte, versteuern?

Ob das Geld, das Sie von Western Union erhalten, versteuert werden muss, hängt vom Grund für die Überweisung ab. Es gilt das Welteinkommensprinzip, daher macht es keinen Unterschied, in welchem Land das Einkommen erwirtschaftet wurde und über welche Bank es an Sie überwiesen wurde.

Hallo,

ich habe eine Frage:

Wenn ich Geld bekomme von Western Union - Muss ich das Geld versteuern?

Vielen Dank!

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


Wenn ich Geld bekomme von Western Union - Muss ich das Geld versteuern?

Sie bekommen Geld von einem Dritten über Western Union, nehme ich an. Es kommt auf den Grund für die Überweisung des Geldes an, nicht darauf, dass das Geld über Western Union ankam. Das Geld ist Ihr Einkommen und es gilt das Welteinkommensprinzip, so dass es keinen Unterschied macht, in welchem Land das Einkommen erwirtschaftet wurde und über welche Bank an Sie überwiesen wurde. Ob das Geld später versteuert wird, hängt von anderen Gründen ab.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Edin Koca, Rechtsanwalt

Rückfrage vom Fragesteller 19. Januar 2012 | 21:43

Vielen Dank für Ihre sehr rasche Antwort.

Jetzt habe ich noch kurz eine Frage und zwar: Sind Zahlungen, die man generell von Western Union empfängt vom Finanzamt erfassbar?

Und wenn mir jemand einen Betrag z.b. 100 Euro schuldet und er mir diesen per Western Union zukommen lässt, muss ich diesen versteuern?


Vielen Dank jetzt schon für Antwort und Sie erhalten natürlich eine TOP Bewertung :-))

Herzlichen Dank!

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 19. Januar 2012 | 22:00

Danke für die Nachfrage!

Wenn das FA einen Verdacht auf Geldtransfer über WU hat, so kann es dort nachforschen. Ohne Verdacht kann es aber nicht nachprüfen.

Es kommt auf den Grund der Schuld und auf Ihr Gesamteinkommen an. Wenn jemand Ihnen das als Schadensersatz schuldet, ist das auch kein Einkommen. Es kommt daher immer auf den Grund der Schuld an und darauf an, ob Sie einen Gewinn erwirtschaftet haben oder Ihnen einfach ein Schaden an Ihrem Vermögen ersetzt wird.

Mit freundlichen Grüssen

Edin Koca
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 19. Januar 2012 | 22:08

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