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Weitergabe von Flugpassagierdaten an USA

6. Oktober 2006 11:48 |
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Reiserecht


Ich beziehe mich auf den heute im Spiegel Online erschienenen Artikel unter http://www.spiegel.de/reise/aktuell/0,1518,441108,00.html

Zitat: "Hintergrund der Verhandlungen ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom Mai diesen Jahres. Das Gericht hatte die von Datenschützern heftig kritisierte Übermittlung von Fluggastdaten durch europäische Luftlinien an US-Behörden für rechtswidrig erklärt. Seitdem greifen die USA zwar weiter auf die Daten der Reisenden zu. Allerdings tun sie dies in einer juristischen Grauzone. In den Verhandlungen forderte die US-Regierung nun laut Expertenberichten einen größeren Datenaustausch als bislang."

Nun wurde eine Einigung erzielt und die Daten fließen weiter. Können EU Behörden einfach so gegen Urteile verstoßen, ohne Konsequenzen zu befürchten?

Ich fliege im Dezember in die USA, bin also betroffen. Wie kann ich mich wehren? Kann ich hier im Deutschen Bundestag bzw. im Europäischen Parlament eine Petition einreichen? Kann ich irgendwo klagen oder Anzeige erstatten?

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben wie folgt beantworten möchte.

Wenn die beteiligten EU-Behörden aufgrund der neuen Einigung Daten weitergeben, verstoßen Sie jedenfalls nicht gegen den Beschluss des EUGH vom 30.05.2006. Das Europäische Parlament als Antragsteller hatte zwar den Verstoß gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen gerügt, jedoch musste das Gericht darüber nicht befinden. Dies ist in der Presse teilweise nicht ganz richtig dargestellt worden.

Der EUGH stellte lediglich fest, dass die Zuständigkeit der Gemeinschaft für den Abschluss des fraglichen, mittlerweile obsoleten früheren Abkommens mit den USA nicht gegeben war. Diese Klippe wurde nun durch das neue Abkommen umschifft.

Allerdings teile ich Ihre Bedenken hinsichtlich der Weitergabe der Daten. Eine Petition ist natürlich möglich, allerdings haben Sie damit kaum Aussicht, etwas zu bewegen. Eine Klage vor dem EUGH erscheint grundsätzlich möglich, jedoch bedarf dies einer eingehenden Prüfung, die hier nicht zu leisten ist. Durch Ihre eigene Betroffenheit dürfte jedoch zumindest die Klagebefugnis gegeben sein.

Der maßgebliche EUGH-Beschluss ist zum Beispiel in Teilen unter folgendem Link nachzulesen:

http://curia.europa.eu/de/actu/communiques/cp06/aff/cp060046de.pdf

Abschließend bitte ich zu beachten, dass diese Antwort zwar alle wesentlichen Aspekte des von Ihnen geschilderten Falles umfasst, jedoch daneben Tatsachen relevant sein könnten, die möglicherweise zu einem anderen Ergebnis führen würden. Verbindliche Auskünfte sind daher nur im Rahmen einer Mandatserteilung möglich.

Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben.

Mit freundlichen Grüßen


Tobias Kraft
Rechtsanwalt

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