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Wechselbetrug?

3. Mai 2005 17:22 |
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Strafrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Ich habe von einem Kunden einen Wechsel erhalten, der von meiner Bank nicht eingelöst werden konnte. Gibt es den Straftatbestand des "Wechselbetrugs"? Und welche Schritte sollte man jetzt einleiten?

3. Mai 2005 | 17:43

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Den Tatbestand des Wechselbetruges gibt es unmittelbar nicht im Strafgesetzbuch. Allerdings wird die Tat als Betrug gem. § 263 StGB verfolgt und bestraft werden können.

Wenn die Angelegenheit nicht auf einem Versehen beruht, sollten Sie Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft stellen. Zugleich können Sie Ihren Zahlungsanspruch auch zivilrechtlich verfolgen, da der Kunde Ihre Forderung ja nicht beglichen hat.

Diesen Anspruch können Sie anwaltlich geltend machen und ggf. klageweise durchsetzen.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

A. Schwartmann
Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht

ANTWORT VON

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