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Wechsel zum Kleinunternehmer

20. Dezember 2020 18:08 |
Preis: 25,00 € |

Steuerrecht


Beantwortet von

Vorannahmen:
Firma: Verleih von Eventartikeln
- 2018: Unter 17.500 € Umsatz --> Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen
- 2019: Über 22.000 Umsatz -> Kleinunternehmerregelung
- 2020: Alle Rechnungen würden mit MwSt. ausgestellt, da vor Corona noch davon ausgegangen wurde, dass wieder über 22.000 Umsatz erreicht wird.
Es wurde durch Corona aber weniger als 22.000 Umsatz gemacht.

Frage:
Kann ich 2021 wieder Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, wenn ich unter 50.000 € Umsatz bleibe?

20. Dezember 2020 | 21:20

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

es kann jederzeit wieder die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen werden, wenn für das neue Steuerjahr die Voraussetzungen ( wieder erneut ) vorliegen.

Also wenn im nächsten Jahr 50.000 Euro Umsatz nicht erreicht werden und in diesem Jahr der Umsatz bei weniger als 22.000 Euro lag, können Sie wieder von der Umsatzsteuerpflicht abrücken.

Mit besten Grüssen

Fricke
RA


ANTWORT VON

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