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Wechsel als Beamtin von der Stadt München in anderes Bundesland

| 26. April 2023 15:43 |
Preis: 30,00 € |

Verwaltungsrecht


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren,

derzeit bin ich als Studiendirektorin bei der Stadt München in A 15 verbeamtet und denke über einen Umzug in ein anderes Bundesland nach.
Hier habe ich zwei Fragen:
1) Was passiert mit meinen Rentenansprüchen bei einem Wechsel in ein anderes Bundesland?
2) Kann ich in A15 in einem anderen Bundesland einsteigen oder fange ich dort wieder "von unten" ohne Funktion an?

Danke für Ihre Antwort

Beste Grüße

27. April 2023 | 17:28

Antwort

von


(185)
Glatzer Weg 7
30916 Isernhagen
Tel: 01608522320
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Es handelt sich um zwei relativ einfache Fragen, die trotz des niedrigen Einsatzes in der gebotenen Kürze beantwortet werden.
1. Falls Sie Rentenansprüche vor Ihrer Verbeamtung erworben haben, bestehen diese weiterhin. Hinsichtlich Ihres späteren Ruhegehaltes als Beamtin (Pension) kommt es auf die gesetzlichen Regeln des aufnehmenden Bundeslandes an. Soweit mir bekannt, erkennen aber alle Bundesländer Dienstzeiten als Beamtin bei anderen Dienstherren bei der Berechnung der ruhegehaltfähigen Dienstzeiten an.

2. In welcher Besoldungsgruppe Sie am anderen Bundesland aufgenommen werden, hängt von der Bewertung des Dienstpostens ab, den Sie übernehmen und ob eine entsprechende Stelle auch im Stellenplan vorgesehen ist. Sie müssen sich also eine konkrete Stelle suchen, wo das der Fall ist.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Timm Jacobsen

Bewertung des Fragestellers 27. April 2023 | 18:00

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Danke für Ihre Antwort.
Ich hätte mehr gezahlt, wenn ich es mir leisten könnte. Unsere derzeitigen finanziellen Verhältnisse kennen Sie nicht. Deshalb finde ich es wenig wertschätzend, Mit meinem niedrigen Gebot In die Antwort einzusteigen.
Das nur als Feedback .

Beste Grüße

"
Stellungnahme vom Anwalt:

Danke für Ihre 5 Punkte trotz des Empfindens der mangelnder Wertschätzung. Ich finde es ausdrücklich auch gut, dass Sie das mitteilen.
Ich möchte auch erklären, warum ich das eingefügt habe. Es geht auch um Wertschätzung für die Arbeit von uns Anwälten. Ein hoher Preis hierfür ist auch eine Form der Anerkennung. Außerdem möchte ich selbst die Preise nicht kaputt machen und wollte zeigen, warum ich trotzdem antworte. Wir können auch nicht zu billig werden und die finanziellen Verhältnisse von Ihnen kann ich in der Frage nicht erkennen.
Darum war das keine Anmerkung hinsichtlich Ihres Wertes, sondern über den Wert meiner Arbeit. Die möchte ich auch wertgeschätzt haben. Das haben Sie mit Ihrer anschließenden Bewertung getan. Danke dafür!
Die Alternative wäre für mich gewesen, nicht zu antworten. Die Anmerkung in der Einleitung war mein Kompromiss für mich selbst und die Kollegen, warum ich antworte. Geantwortet habe ich auch, weil die Frage einfach war und weil da schon eine gewisse "Not" erkennbar war, aber nicht finanziell.
Ich wollte Sie nicht stigmatisieren. Bitte stigmatisieren Sie sich selbst auch nicht, in dem Sie meinen Satz anders verstehen, als ich ihn meinte.

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 27. April 2023
5/5,0

Danke für Ihre Antwort.
Ich hätte mehr gezahlt, wenn ich es mir leisten könnte. Unsere derzeitigen finanziellen Verhältnisse kennen Sie nicht. Deshalb finde ich es wenig wertschätzend, Mit meinem niedrigen Gebot In die Antwort einzusteigen.
Das nur als Feedback .

Beste Grüße


ANTWORT VON

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