Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Es handelt sich um zwei relativ einfache Fragen, die trotz des niedrigen Einsatzes in der gebotenen Kürze beantwortet werden.
1. Falls Sie Rentenansprüche vor Ihrer Verbeamtung erworben haben, bestehen diese weiterhin. Hinsichtlich Ihres späteren Ruhegehaltes als Beamtin (Pension) kommt es auf die gesetzlichen Regeln des aufnehmenden Bundeslandes an. Soweit mir bekannt, erkennen aber alle Bundesländer Dienstzeiten als Beamtin bei anderen Dienstherren bei der Berechnung der ruhegehaltfähigen Dienstzeiten an.
2. In welcher Besoldungsgruppe Sie am anderen Bundesland aufgenommen werden, hängt von der Bewertung des Dienstpostens ab, den Sie übernehmen und ob eine entsprechende Stelle auch im Stellenplan vorgesehen ist. Sie müssen sich also eine konkrete Stelle suchen, wo das der Fall ist.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Timm Jacobsen
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