Sehr geehrter Fragesteller,
ich beantworte Ihre Frage gerne wie folgt:
Eigentlich müsste man erst einmal klären, ob die Hausverwalterin in eigenem Namen oder im Namen der WEG oder etwa in Ihrem Namen (wovon ich bei der Beantwortung angesichts Ihrer Schilderung aber nicht ausgehe) die erste Handwerksfirma beauftragt hat. Derjenige, der einen Auftrag vergibt, muss grundsätzlich bezahlen bzw. eine schlechte Ausführung der Arbeiten rügen und die Sache mit der Firma klären. Sie selbst haben ja mit der ersten Firma gar keinen Vertrag geschlossen, so dass Sie in diesem Vertragsverhältnis gar nicht tätig werden können/ dürfen.
Die Hausverwalterin hat Ihnen außerdem schriftlich mitgeteilt, dass keine Rechnung komme. Hierauf können Sie sich berufen. Sie sollten das der HV schriftlich mitteilen und auch genau, welche Beanstandungen sich an der Arbeit der Firma ergeben haben. Für eine solch schlechte Leistung müssen Sie nicht zahlen. Die Fehler, die Sie mitteilen, berechtigen hier zur Zurückbehaltung. Die Hausverwalterin, als Auftraggeberin, hätte die Firma allerdings zur Nachbesserung auffordern müssen, aber das betrifft Sie nicht.
Die Wasserzähler selbst sollten Sie ihr geben, damit diese an die Firma zurückgegeben werden können. Wenn Ihnen die Rechnung an sich zu hoch vorkommt, so sollten Sie das auch der Verwalterin mitteilen. Sie haben ja nun von der Firma, die Sie selbst beauftragt haben, eine eigene Rechnung bekommen. Die beiden Rechnungen können Sie ja vergleichen. Erhebliche Fahrtkosten sollte es bei 8 km jedenfalls nicht geben.
Ich hoffe, Ihnen weiter geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen.
Draudt, Rechtsanwältin
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