Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Zunächst möchte ich darauf hinweisen, daß dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben. Eine persönliche Beratung kann durch Ihre Anfrage nicht ersetzt werden.
Dies vorausgeschickt möchte ich Ihre Frage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben und des von Ihnen gebotenen Einsatzes gerne wie folgt beantworten:
Schadensersatzansprüche setzen grundsätzlich eine schuldhafte Pflichtverletzung der in Anspruch genommenen Person voraus.
Daher wäre für einen Anspruch gegenüber der Hausverwaltung Voraussetzung, daß diese Ihre Pflichten schuldhaft verletzt hat.
Nach dem Wohnungseigentumsgesetz hat der Verwalter „die für die ordnungsmäßige Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen Maßnahmen zu treffen".
Wenn die Hausverwaltung also Ihre Pflicht zur Instandhaltung – wozu auch eine regelmäßige Überwachung des Verwaltungsobjekts gehört- bzgl. des schadhaften Wasserrohrs verletzt hat, dann wäre der Anspruch gegen die Hausverwaltung zu richten.
Ein Verschulden könnte man insbesondere feststellen, wenn der entsprechende Defekt bereits bekannt war, ob schon zuvor gemeldet wurde.
Hinsichtlich der fehlenden Versicherung entsprechender Schäden käme es darauf an, ob eine Verpflichtung derartige Schäden zu versichern dem Verwaltervertrag oder einem Beschluß der Eigentümergemeinschaft zu entnehmen ist.
Wenn es keine entsprechende Verpflichtung des Verwalters gibt, liegt insofern auch keine Pflichtverletzung vor.
Dagegen kann ich einen Anspruch gegen die Eigentümergemeinschaft zunächst nicht erkennen. Auch die Gemeinschaft müßte in irgend einer Weise Ihre Pflichten gegenüber Ihnen schuldhaft verletzt haben, wofür keine Anhaltspunkte bestehen.
Daher würde ein Anspruch in erster Linie gegenüber der Verwaltung in Betracht kommen.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort einen ersten Überblick gegeben zu haben und stehe Ihnen für eine weitergehende Beratung und Vertretung Ihrer Interessen auch über die angegebene E-mail Adresse gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Mack
Rechtsanwalt
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Rechtsanwalt Thomas Mack
Throner Str. 3
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Tel.: 0049-69-4691701
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24. Oktober 2011
|
17:34
Antwort
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