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Wasserschaden ETW

1. September 2016 19:39 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

In meiner Eigentumswohnung wurde ein Leitungswasserschaden festgestellt.

Die Wohnung ist über die WEG versichert, die Versicherung hat dem Verwalter der WEG eine Deckungszusage erteilt.

Jetzt sagt der Verwalter, ich müsste die Sanierung in Auftrag geben und die Rechnung dann bei ihm einreichen. Aber zahlt die Versicherung dann überhaupt? Ich bin ja nicht Versicherungsnehmer.

Oder muss der Verwalter als Vertreter der WEG und somit Versicherungsnehmer die Handwerker beauftragen?

Ich möchte natürlich nicht auf den Kosten sitzen bleiben.

1. September 2016 | 20:19

Antwort

von


(3567)
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178 ()
Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
E-Mail:

Sehr geehrte Fragestellerin,

rechtlich ist der Verwalter nicht befugt, in Ihrer Wohnung Arbeiten in Auftrag zu geben, da es sich um Ihr Sondereigentum handelt.

Wenn Sie allerdings sicher gehen wollen, am Ende nicht draufzahlen zu müssen, sollten Sie sich direkt mit der Versicherung in Verbindung setzen und um eine Kostenzusage bitten, zunächst "dem Grunde nach".
Sodann sollten Sie einen Kostenvoranschlag dort einreichen und um Freigabe bitten.
Mit dieser Vorgehensweise sind Sie dann auf der sicheren Seite.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da meine Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung vollständig angerechnet werden.

Mit freundlichen Grüßen


Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt


ANTWORT VON

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