Sehr geehrte Fragestellerin,
rechtlich ist der Verwalter nicht befugt, in Ihrer Wohnung Arbeiten in Auftrag zu geben, da es sich um Ihr Sondereigentum handelt.
Wenn Sie allerdings sicher gehen wollen, am Ende nicht draufzahlen zu müssen, sollten Sie sich direkt mit der Versicherung in Verbindung setzen und um eine Kostenzusage bitten, zunächst "dem Grunde nach".
Sodann sollten Sie einen Kostenvoranschlag dort einreichen und um Freigabe bitten.
Mit dieser Vorgehensweise sind Sie dann auf der sicheren Seite.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da meine Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung vollständig angerechnet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
1. September 2016
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20:19
Antwort
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