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Was zählt zu Versandkosten?

| 9. Juni 2006 16:35 |
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Internetauktionen


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo!
Als Verkäufer bei eBay oder RoteErdbeere oder anderen Auktionshäuser weiß ich, dass ein Kunde einen Artikel eher kauft, wenn er nur 1 Euro für die Ware zzgl. 5 Euro Versand bezahlt - als wenn er 5 Euro für die Ware und 1 Euro für den Versand zahlen müsste. Das ist zwar völlig unsinnig - es ist aber so. Die hohen Versandkosten bei eBay sind ja nicht nur wegen der Umgehung der eBay-Gebühren so hoch, sondern genau aus diesem Grund. Wie gesagt, unsinnig aber Realität.

Es liegt daher auf der Hand, dass ich so viele Kosten wie möglich, in die Versandkosten einrechnen möchte. Daher 2 Fragen:

1. Müssen Versandkosten überhaupt realistisch angegeben werden oder kann ich ohne kalkulatorische Notwendigkeit auch pauschal zum Beispiel 7 Euro Versandkosten ansetzen (für einen Umschlag mit 2 Euro Porto)?

2. Da ich davon ausgehe, dass Sie Frage 1 mit Nein beantworten, hier eine Auflistung, mit der Frage, welche Kosten darf ich NICHT in die Versandkosten kalkulieren?

a) vom Versandunternehmen berechnete Ausgangsfracht
b) Porto in Form von Briefmarken
c) Umsatzsteuer auf Briefmarken (Einkauf ohne Umsatzsteuer, der Umsatz ist aber zu versteuern)
d) Verpackungsmaterial
e) Personalkosten des Versandes
f) Raumkosten des Versandbereiches
g) Lagerwertausgleich für die gelagerte Ware
h) Versandkosten der Ware, die mir der Lieferant berechnet hat (Eingangsfracht)
i) Rücklage / Versicherung für verlorene Sendungen, für die ich haften muss
j) Fahrkosten zur Post / Paketannahmestelle

Einige Punkte sind sicherlich Übertrieben.

Für eine kurze klare Aussage, ohne viel Gesetzestext, wäre ich Ihnen verbunden.

Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus.

9. Juni 2006 | 17:18

Antwort

von


(137)
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

gerne beantworte ich Ihre Frage summarisch in der gewünschten Kürze auf der Basis der mitgeteilten Informationen.

1. Versandkosten sind nirgends geregelt. Sie können also ansetzen, was Sie wollen. Speziell bei einer Internetauktion erklärt sich der Bieter mti den Versandkosten einverstanden, wenn er bietet. Nur ändern dürfen Sie die Kosten im Nachhinein nicht.

2. Sie können alles reinrechnen, was Sie wollen, solange der Bieter es akzeptiert. Bspw. sind Sie gesetzlich dafür verantwortlich, dass die Ware unbeschädigt beim Käufer ankommt (sog. Verbrauchsgüterkauf). Wenn Sie dafür etwas berechnen, zB für versicherten Versand, zahlt der Käufer etwas, dass ihn eigentlich nichts angeht. Wenn er aber bietet, hat er Ihre Bedingungen akzeptiert.

Daher kann ich Ihnen nur den Rat geben, verantwortungsvoll mit diesen Möglichkeiten umzugehen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen eine erste rechtliche Orientierung geben.

Mit freundlichen Grüßen

Elmar Dolscius
Rechtsanwalt


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