Sehr geehrter Ratsuchender!
Vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Informationen und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte.
Der Käufer ist nach Zuschlag verpflichtet, den Kaupreis zu zahlen und erhält im Gegenzug das Handy.
Da Sie die Gewährleistung, soweit ich sehen konnte nicht ausgeschlossen haben, kann der Käufer das Handy prüfen (ob neu oder eben nicht) und dann im Zweifel vom Vertrag zurücktreten.
Im Vorwege ist dies nicht möglich, zumal nicht durch bloßes Behaupten eines Betrugsversuches.
Dieses müßte er Ihnen beweisen. Ohne das Handy in Händen gehalten zu haben, wird ihm dieser Beweis jedoch wohl kaum gelingen.
Sie sollten hier letztmalig eine Frist zur Zahlung setzen und den Käufer darauf hinweisen, dass im Falle des Verzuges Zahlungsklage erhoben wird.
Die Gerichtskosten müßten Sie zunächst vorstrecken. Im Falle des Obsiegens muss der Käüfer dann jedoch sämtliche Kosten, also Gerichtskosten und - sofern entstanden- auch Anwaltskosten übernehmen.
Die Gerichtskosten belaufen sich hier auf ca. 105,00 €, die reine Angebotsforderung als Gegenstandswert genommen.
Ich hoffe, Ihre Fragen zunächst beantwortet zu haben.
Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der Frage auf Ihren Angaben beruht. Durch Hinzufügen oder Weglassen von Informationen kann sich die rechtliche Bewertung ändern. Dieses Forum ist nicht geeignet, eine umfassende Beratung durch einen Rechtsanwalt zu ersetzen, sondern soll nur eine erste juristische Tendenz aufzeigen. Bei Rückfragen nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion auf dieser Seite.
Sollten Sie eine Interessenvertretung aus dem Bereich von frag-einen-Anwalt.de heraus wünschen, so kontaktieren Sie mich bitte unter der angegebenen e-mail-Adresse.
Gerne bin ich Ihnen im Rahmen der Mandatserteilung behilflich.
Mit freundlichem Gruß,
Rechtsanwältin Wibke Schöpper.
E-Mail: kanzlei-schoepper@alice-dsl.net
Diese Antwort ist vom 17.11.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen
Antwort
vonRechtsanwältin Wibke Türk
HInter der Twiete 28
22851 Norderstedt
Tel: 040-41186796
E-Mail:
Rechtsanwältin Wibke Türk