Sehr geehrter Ratsuchender,
ich bedanke mich für die eingestellte Frage, die ich Ihnen aufgrund des geschilderten Sachverhalts gerne wie folgt beantworten möchte:
Die Abgrenzung einer Privatparty von einer kommerziellen Veranstaltung kann anhand verschiedener Kriterien vorgenommen werden. Zum einen ist dies, wie die Formulierung bereits andeutet, die Frage, ob eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt oder ob lediglich die entstehenden Kosten umgelegt werden. Ein weiteres äußerst wichtiges Kriterium ist der zu der Veranstaltung zugelassene Personenkreis. Hier ist dafür Sorge zu tragen, dass nur geladene Gäste Zutritt erhalten und dass Dritten der Zugang auch nicht möglich ist. Möglicherweise sollte dies als "geschlossene Gesellschaft" deklariert werden.
Problematisch könnte in Ihrem Fall sein, dass neben einem Eintritt, welcher als "Unkostenbeitrag" deklariert wird, für die weiteren Getränke ebenfalls bezahlt werden muss, vermutlich um auch die weiteren Unkosten wie DJs, Deko etc. bezahlen zu können. Ferner müssen Sie in jedem Fall dafür Sorge tragen, dass nur bekannte Personen zu der Veranstaltung zugelassen werden. Sie sollten daher möglicherweise vorher eine vollständige Gästeliste erstellen.
Vorbeugen müssen Sie auch der Gefahr, dass aufgrund der Lokalität möglicherweise auch andere Dritte an der Veranstaltung teilnehmen.
Zu beachten ist, dass nur anerkannte Vereine, Clubs, Vereinigungen und Ähnliches eine öffentliche Veranstaltung organisieren dürfen. Diese ist genehmigungspflichtig.
Sie sollten daher von Anfang an dafür Sorge tragen, dass der Personenkreis der geladenen Gäste begrenzt und dieser bereits vorher bekannt ist. Sie sollten zudem auch ggf. über eine andere Art der Finanzierung nachdenken.
Ich hoffe, dass ich Ihnen eine erste Orientierung geben konnte. Bitte nutzen Sie ggf. die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
RA Jeremias Mameghani
Rechtsanwälte Vogt
Bolkerstr.69
40213 Düsseldorf
Tel. 0211/133981
Fax. 0211/324021
Antwort
vonRechtsanwalt Jeremias Mameghani
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Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Jeremias-Mameghani-__l103855.html
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Sehr geehrter Jeremias Mameghani,
Ich habe ihre Antwort immer mit >> einleitend kommentiert.
ich bedanke mich für die eingestellte Frage, die ich Ihnen aufgrund des geschilderten Sachverhalts gerne wie folgt beantworten möchte:
>> Ich bedanke mich auch für ihre Antwort
Die Abgrenzung einer Privatparty von einer kommerziellen Veranstaltung kann anhand verschiedener Kriterien vorgenommen werden. Zum einen ist dies, wie die Formulierung bereits andeutet, die Frage, ob eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt oder ob lediglich die entstehenden Kosten umgelegt werden. Ein weiteres äußerst wichtiges Kriterium ist der zu der Veranstaltung zugelassene Personenkreis. Hier ist dafür Sorge zu tragen, dass nur geladene Gäste Zutritt erhalten und dass Dritten der Zugang auch nicht möglich ist. Möglicherweise sollte dies als "geschlossene Gesellschaft" deklariert werden.
>> Reicht es dann, dass wir ein großes Schild hinmachen "Geschlossene Gesellschaft" und am Eintritt bei allen die Einladungskarten kontrollieren?
Problematisch könnte in Ihrem Fall sein, dass neben einem Eintritt, welcher als "Unkostenbeitrag" deklariert wird, für die weiteren Getränke ebenfalls bezahlt werden muss, vermutlich um auch die weiteren Unkosten wie DJs, Deko etc. bezahlen zu können. Ferner müssen Sie in jedem Fall dafür Sorge tragen, dass nur bekannte Personen zu der Veranstaltung zugelassen werden. Sie sollten daher möglicherweise vorher eine vollständige Gästeliste erstellen.
Vorbeugen müssen Sie auch der Gefahr, dass aufgrund der Lokalität möglicherweise auch andere Dritte an der Veranstaltung teilnehmen.
Zu beachten ist, dass nur anerkannte Vereine, Clubs, Vereinigungen und Ähnliches eine öffentliche Veranstaltung organisieren dürfen. Diese ist genehmigungspflichtig.
>> Das ist okay. Wir sind privatpersonen. Das soll auch nicht öffentlich werden. Es soll im geschlosssenen Kreis bleiben!! Eine Anmeldung ist ausgeschlossen.
Sie sollten daher von Anfang an dafür Sorge tragen, dass der Personenkreis der geladenen Gäste begrenzt und dieser bereits vorher bekannt ist.
>> Ist die Anzahl der Personen ein Kriterium? Sind 300 geladene Gäste zu viel (Ich mein, 25 Personen, die die Party aufbauen können zusammen schon so viel Freunde haben), wenn jeder ne persönliche Einladung hat und diese auch kontrolliert wird?
Sie sollten zudem auch ggf. über eine andere Art der Finanzierung nachdenken.
>> Wäre es eine Option gänzlich auf den Eintritt ("Unkostenbeitrag") zu verzichten und die Kosten rein durch Verkauf von Getränken zum Selbstkostenpreis wieder rein zu holen.(Bier 2 €, Wasser 1€, LImonaden 1,50€)
Ich hoffe, dass ich Ihnen eine erste Orientierung geben konnte. Bitte nutzen Sie ggf. die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
FE
Sehr geehrter Ratsuchender,
Das Schild sollten Sie in jedem Falle aufhängen und eintrittskarten kontrollieren. Sie sollten aber auch möglichst versuchen, das Gebiet entsprechend abzusperren bzw. zu markieren.
Die Anzahl der Personen ist kein Kriterium (man denke nur an große Privatveranstaltungen wie Familienfeiern oder Firmenfeiern etc.). Die Finanzierung könnte ggf. auch so aussehen, dass diejenigen Freunde, die ihrerseits wiederum Freunde einladen, entsprechend in Vorkasse treten oder vorab einen Betrag einnehmen und dann ggf. am Ende noch einmal eine Abrechnung erteilt wird. Problamtisch wäre es halt im Falle einer Kontrolle, wenn die Behörden erkennen, dass für Getränke gezahlt werden muss.
Mit freundlichen Grüßen
RA J.Mameghani