Sehr geehrte Ratsuchende,
ein Familienname kann und darf nach deutschem Recht nur geändert werden, wenn ein wichtiger Grund dieses rechtfertigen würde.
Auch wenn ein Partner hier einen Sammelnamen hat, bezweifele ich, ob dieses alleine unter Berücksichtigung der angedachten Heirat dann noch einen solchen Grund darstellt. Denn bei der Heirat könnte durch Wahl des "Partnernamens" dieser Sammelname dann entfallen.
Die nächste Schwierigkeit ist der fehlende Wohnsitz. Diese Hürde könnte dann aber umgeangen werden, wenn Sie zumindest in Deutschland einen gewöhnlichen Aufenthalt haben; dort soltten Sie sich dann an das Standesamt wenden.
Hinsichtlich der Heirat und Namensänderung in den USA gilt folgendes:
Sie brauchen die sogenannte Marriage Licence, einschließlich einer geglaubigten Kopie.
Die beglaubigte Kopie eines registrierten Trauscheins benötigen Sie dann ebenso wie die sogenannte Apostille (Echtheitszertifikat).
Damit kann dann die Anerkennung einschließlich der Namensänderung in Deutschland anerkannt werden, was Sie wiederum dann bei Ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort beantragen müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle