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Wäscheständer im Mietgarten aufstellen?

24. Mai 2007 22:47 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo,

ich habe folgendes Problem, wir wohnen in einer Mietwohnung in einem Block (drei Aufgänge) in dem 10 Mieteinheiten pro Aufgang wohnen.
Nun sind wir letztes Jahr im November hier eingezogen und somit auch die erste Mietpartei gewesen die einen eigenen Garten von der hinter dem Haus liegenden Grünfläche bekommen haben, wofür wir auch 20€ im Monat mehr zahlen.
Zu unserem Mietvertrag haben wir auch eine gesonderte Anlage erhalten über eben diesen Mietergarten der eingezäunt ist.
Da steht drin das wir kein Schuppen hinbauen dürfen, Tierhaltung verboten ist etc., nun kam heute unsere Vermieterin zu uns und teilte uns mit das irgend einer unserer netten Nachbarn sich aber beschwert haben das wir unseren Wäscheständer in dem besagten Mietergarten zum trocknen stellen.
Da die anderen nur einen Balkon haben dürften wir auch nur den Wäscheständer auf den Balkon stellen.
Diese Nachbarn sollen es wohl auch mit einem Paragrafen angegeben haben, doch leider weiß meine Frau diesen nicht mehr.

Also wie ist die sachlage, ich kann mir nicht vorstellen das ich einen Mietergarten bezahle aber nur diesen schön bepflanzen darf und sonst nichts.


Ich danke euch schonmal

ReinerZufall

24. Mai 2007 | 23:43

Antwort

von


(400)
Wessels Str. 13
49134 Wallenhorst
Tel: 05407-8575168
Web: https://www.scheidung-ohne-rosenkrieg.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

ein Wäscheständer oder eine Wäschespinne, die nur nach Bedarf zum Trocknen im Garten aufgestellt wird und nicht fest installiert ist, stellt keine unerlaubte bauliche Veränderung dar (so das OLG Zweibrücken, Beschluss vom 23.12.1999, Az. 3 W 198/99 ). Deshalb und da Sie den Garten zur alleinigen Nutzung gemietet haben und der Mietvertrag offenbar auch nicht verbietet, dass ein Wäscheständer im Garten aufgestellt wird, dürfen Sie dort auch einen solchen Wäscheständer jeweils zum Trocknen aufstellen.

Ich hoffe, dies hilft Ihnen als erste rechtliche Orientierung in Ihrer Angelegenheit weiter.
Bei Unklarheiten nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Haeske
Rechtsanwältin


ANTWORT VON

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