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Wärmedämmung bei Überbauung

| 10. August 2010 20:36 |
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Baurecht, Architektenrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Mein Nachbar möchte seine Grundmauer mit ca. 20cm Dämmung versehen (ca. 1,20 über Grund, ca. 1 m tief). Nach den aktuellen Plänen verläuft die Grundstücksgrenze direkt an der Aussenwand seines Hauses, d.h. mit der Dämmung würde er 20cm meines Grundstücks "bebauen". Es handelt sich um einen Altbau, d.h. die Rückwand des Nachbarhauses geht vermutlich schräg unter mein Grundstück, daher zweifelt er die Grundstücksgrenze an.
An der Hauswand, die gedämmt werden soll, steht auf einem ca. 40cm breiten Grünstreifen eine Kiwi, die ca. 10 Jahre alt ist, Früchte trägt und unsere Terasse maßgeblich prägt. Im Zuge der Arbeiten muss die Kiwi gefällt werden, eine Neupflanzung an dieser Stelle wird nicht mehr möglich sein.
Der Nachbar muss zur Anbringung der Dämmung inklusive Erdbewegungen auf mein Grundstück. Er würde die Arbeiten von Hand durchführen.

Fragen:
- was muss ich zulassen ? Kann ich die Maßnahme ablehnen ?
- Im Sinne des Erhalts der Nachbarschaftlichen Beziehung wie würde man sich hier gütlich einigen, bzw. welche Kompensation ist realistisch ? -> Verkauf der Grundstücksfläche + Neupflanzung der Kiwi an anderer Stelle ?

10. August 2010 | 21:00

Antwort

von


(2929)
Damm 2
26135 Oldenburg
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Sehr geehrter Ratsuchender,


sofern die Grundstücksgrenze tatsächlich an der Außenwand verläuft, müssen Sie diese Maßnahme gar nicht zulassen, da es sich dann um einen Überbau handelt, der Ihrer Zustimmung bedarf. Baut der Nachbar die Dämmung trotzdem und widersprechen Sie innerhalb eines Monats nach Baubeginn, muss er sogar den Rückbau vornehmen und den ursprünglichen Zustand wieder herstellen.

Sie müssen lediglich den Zugang gestatten, wenn der Nachbar an der Hauswand etwas reparieren möchte, wobei der Nachbar dieses Recht schonend ausüben muss, er also wirklich nur dann Schäden verursachen darf, die unvermeidlich sind (und diese Schäden natürlich ersetzen muss).

Keineswegs darf hier also der Baum beschädigt werden, auch wenn die Dämmung ansich sinnvoll ist.

Denn gleichwohl müssen Sie Überbau und die dafür notwendigen Arbeiten eben nicht dulden.


Sie sprechen aber selbst einen vernünftigen Punkt an, da man sicherlich noch Jahre zusammenleben will (muss), nämlich die gütliche Einigung. Sofern Sie tatsächlich bereit sind, auf den Teil des Grundstückes zu verzichten, wäre ein Verkauf die beste Alternative, da dann alles schnell und für ewig geklärt ist.

Möglich wäre auch die Zahlung einer sogenannten Überbaurente, die sich aber am örtlichen qm Preis und der überbauten Fläche orientieren und daher sicherlich nicht hoch ausfallen würde; auch müssen Sie dann ggfs. jährlich an Zahlungen erinnern.

Daher halte ich den verkauf wirklich als beste Alternative, wobei beim Verkauf ja als Zusatzleistung dann auch die Versetzung des Baumes mit vertraglich festgesetzt werden könnte.


Kommt es zu gar keiner Einigung, sollte dann zur Vermeidung von Nachbarschaftsstreitigkeiten der Schiedsmann der Gemeinde eingeschaltet werden, damit dieser dann vermitteln kann.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle


Bewertung des Fragestellers 13. August 2010 | 09:55

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