Sehr geehrter Fragensteller,
anhand des geschilderten Sachverhalts und Ihres Einsatzes kann ich Ihre Fragen im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten:
-Zunächst zur Strafbarkeit-
Da Ihnen vorgeworfen wird, die Teile selbst entwendet zu haben wird man Ihnen wahrscheinlich nicht Hehlerei, sondern Diebstahl/Unterschlagung vorwerfen.
Ein Dieb kann sich bzgl. derselben Sache nicht wegen Hehlerei strafbar machen (vgl. Wortlaut § 259 StGB
: "...die ein anderer gestohlen (...) hat").
Ein Vorwurf wegen Diebstahl passt jedoch sehr gut, zu dem geschilderten Tatvorwurf.
Beachten Sie: Sperrmüll wird nach überwiegender Auffassung nicht als wegen Beitzaufgabe zum Eigentumsverzicht herrenlos gewordene Sache eingestuft. Dies gilt (in Abgrenzung zu Hausmüll) insbesondere dann, wenn die Sachen noch einen materiellen Wert haben.
-Was Sie tun sollten-
Keinesfalls sollten Sie "einfach ohne Anwalt" in die Verhandlung gehen, wenn Ihnen daran liegt eine bestmögliche Verteidigung zu bekommen.
Die Prozesstaktik kann Ihr Anwalt mittels Einsicht in die Ermittlungsakte ausarbeiten - dann kommen auf Sie in der Verhandlung erstens keine Überraschungen zu, zweitens kann man erkennen, wie die Beweislage z.Z. steht und mit welchen Fragen etwa Zeugen seitens der Verteidigung zu hören sind, damit sich ein bestehender Verdacht aus der Welt schaffen lässt...
Und schließlich kann Ihr Verteidiger möglicherweise zur Vermeidung eines Urteils eine Einstellung unter Auflage (etwa Zahlung einer Geldbuße) erreichen.
Ich hoffe ich konnte Ihnen mit meinen Antworten weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Weiss
Rechtsanwalt
_________
Allgemeiner Hinweis:
Für die Vergütung einer außergerichtlichen Tätigkeit verlangt § 4
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), dass der vom Auftraggeber an den Anwalt zu zahlende Betrag in einem angemessenen Verhältnis zu Leistung, Verantwortung und Haftungsrisiko des Anwaltes stehen muss. Als Richtwert kann insoweit für eine Erstberatung der Betrag von € 250,00 netto herangezogen werden ( § 34 Abs. 1, S. 3
, 3. Hbs. RVG).
Vielen Dank!
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