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Vorwerk Staubsauger

10. September 2014 16:49 |
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Generelle Themen


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Nach Beendigung meiner 3 wöchigen Tätigkeit als freier Handelsvertreter für die Firma Vorwerk Staubsauger habe ich wie von der Firma Vorwerk verlangt meine Vorführgeräte zurückgeschickt. Nun behauptet Vorwerk nichts erhalten zu haben. Ich habe jedoch den Einlieferungsschein von DHL. Da Vorwerk dieses bestimmt mit System und auch öfters macht gibt es bestimmt Anwälte die damit Erfahrung haben. Wer kann mir helfen?

10. September 2014 | 17:58

Antwort

von


(2495)
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33609 Bielefeld
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Guten Tag,

Sie sind zur Rückgabe der Vorführgeräte verpflichtet und haben dies im Streitfall zu beweisen.

Der Einlieferungsschein von DHL belegt lediglich, dass Sie an einem bestimmten Tag ein Paket eingeliefert haben, nicht aber, welchen Inhalt dieses Paket hatte.

Wenn das von Ihnen aufgegebene Paket beim Empfänger nicht angekommen ist, müssen Sie als Einlieferer einen Nachforschungsantrag stellen. DHL muss ja belegen können, was mit dem Paket geschehen ist.

Ob die von Ihnen genannte Firma "dies bestimmt mit System und auch schon öfters macht", weiß ich nicht.

Wenn Sie derartige Behauptungen nicht beweisen können, sollten Sie damit sehr zurückhaltend sein.


Mit freundlichen Grüßen


ANTWORT VON

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