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Vorgerichtliche Anwaltskosten; dann über gehts über 5000 EUR Amtsgericht

| 28. März 2025 16:23 |
Preis: 49,00 € |

Schadensersatz


Beantwortet von

Guten Tag,

wir klagen auf Schadensersatz gegen den Vermieter wegen einer Ausquartierung von 3 Monaten im Sommer 2024. Forderung 4400 EUR beim Amtsgericht, welches im gerichtlichen Vorverfahren beim Amtsgericht ist.

Nun sind noch 2 Rechnungen aufgetaucht!
1) Vorgerichtliche Anwaltskosten von 1000,-€ ( 3 Schreiben geschrieben, wegen der Angst vor Wohnungslosigkeit und hat uns dann verlassen).
2) Stromendabrechnung von 300,- € +

Meine Fragen:

1) Können Vorgerichtliche Anwaltskosten geltend gemacht werden, und wie stehen dazu die Chancen, es Bestand ja erstmal die Gefahr der Obdachlosigkeit?

2) Kann das Amtsgericht diese nun Kosten von über 6000 € anwaltspflichtig einfach wegen dann Landgericht übergeben?

MfG

28. März 2025 | 18:05

Antwort

von


(2929)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
Web: https://www.ra-bohle.de
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Sehr geehrter Ratsuchender,


da es eine mietrechtliche Streitigkeit ist (ich gehe von Wohnraummietrecht aus), würde es auch bei Erhöhung des Streitwertes bei der ausschiießlichen Zuständigkeit des Amtsgerichtes bleiben.

Nur beim Gewerbemietvertrag besteht diese ausschließliche Zuständigkeit nicht und dann kann es zur Verweisung an das Landgericht (mit Anwaltszwang) kommen.



Die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten und auch die Stromkosten können grundsätzlich geltend gemacht werden.

Eine Ersatzpflicht besteht dann, wenn der Vermieter entweder in Verzug geraten ist oder eine schuldhafte Vertragsverletzung begangen hat, die die Einschaltung des Rechtsanwaltes hat notwendig werden lassen.

Bei drohender Obdachlosigkeit spricht viel dafür, muss aber anhand der Gesamtumstände weiter geprüft werden.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg


Bewertung des Fragestellers 28. März 2025 | 18:26

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ANTWORT VON

(2929)

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26135 Oldenburg
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RECHTSGEBIETE
Arbeitsrecht, Familienrecht, Zivilrecht, Baurecht, Miet- und Pachtrecht