ich wurde mehr oder weniger nach langer Verfahrensdauer zu einem Vergleich vor Gericht gedrängt. Dabei habe ich meiner vom Gericht beigeordneten Notanwältin die Frage nach ihrer Vollmacht gestellt.
Sie meinte, und das auch noch schriftlich, sie bräuchte von mir als Mandanten keine Vollmacht, da sie ja vom Gericht beauftragt und eingesetzt wäre.
Das würde ja bedeuten, dass sie z. Bsp. einen Vergleich im Auftrag des Gerichts abschließt. Klingt recht seltsam für mein Rechtsempfinden.
Auf meine Bitte den Vergleich auszuhandeln, da er relativ ungünstig ausgefallen ist, hat sie einfach nicht reagiert, so dass ich gezwungen war, die Frist zur Zustimmung oder Ablehnung einzuhalten, bevor mir ein für mich eventuell negatives Urteil gedroht hätte.
ein Notanwalt wird in der Tat vom Gericht eingesetzt und braucht daher keine Vollmacht des Mandanten.
Natürlich hat auch ein Notanwalt die Interessen des Mandanten zu wahren.
Von daher ist Ihre Anfrage nach einer Vollamcht tatsächlich von der Anwältin korrekt beantwortet worden.
Ob der abgeschlossene Vergleich tatsächlich ungünstig ist, und ob durch Verhandlungen ein für Sie besseres Ergebnis hätte erzielt werden können, kann ich hier nicht beurteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Rückfrage vom Fragesteller10. Oktober 2021 | 09:48
Gelten beim Notanwalt nicht die gleichen Bedingungen wie bei einem Pflichtverteidiger? Hier benötigt der Anwalt eine spezielle Vollmacht, bevor er den Mandanten vertreten kann, auch wenn er zuvor Wahlanwalt gewesen ist.
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt10. Oktober 2021 | 16:45
Notanwalt gibt es imBereich des Zivilrechts, eine Pflichtverteidigung ist im strafrechtlichen Bereich zu finden.
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.