Sehr geehrter Fragesteller,
auf Grundlage des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes möchte ich Ihnen Ihre Frage wie folgt beantworten:
Neben den von Ihnen genannten Visatypen, gäbe es noch andere für Ihre Bekannte interessante Alternativen.
Abhängig von den jeweilig in der Person Ihrer Bekannten vorhanden Voraussetzungen gäbe es die Möglichkeit mittels eines Geschäftsvisums nach Großbritannien einzureisen. Voraussetzung hierfür wäre, dass Ihre Bekannte in einem Arbeitsverhältnis steht oder Selbstständig ist.
Nützlich in diesem Zusammenhang ist die Angabe des Besuchs einer Fachmesse, welche zu diesem Zeitpunkt in Großbritannien stattfände.
Alternativ käme der Besuch eines Familienmitglieds (falls vorhanden) in Großbritannien in Betracht oder die Aufnahme eines Studiums.
Eine weitere interessante und oft genutzte Möglichkeit wäre die Beantragung eines sogenannten „ADS Visums“. Dieses Visum wird in Zusammenhang mit einer Reise Gruppe für den Besuch in dem Vereinigten Königreich ausgestellt.
Der Vorteil dieses Visums ist, dass dieses verhältnismäßig leicht zu erlangen ist, allerdings ist seine Gültigkeit auf ein Monat beschränkt.
Diesbezügliche weitere Informationen können sie über der Seite www.uk.cn erhalten.
Insbesondere sind dort alle Anträge für die erläuterten Visa erhältlich.
Laut Ihren Angaben könnte Ihre Bekannte problemlos ein Schengen Visum erhalten. Insofern sollten Sie als weitere Möglichkeit möglicherweise eines Treffen in einem der Schengen Staat in Betracht ziehen, falls die Voraussetzungen zur Erlangung eines britischen Besuchsvisums nicht erfüllbar sind.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Prüfung eine erste rechtliche Orientierung vermittelt zu haben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems von einem Rechtsanwalt zu erhalten.
Falls Sie weitere juristische Beratung wünschen, steht meine Kanzlei Ihnen gerne hilfreich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Alexandros Kakridas
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