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Videograf kommt nicht zur Hochzeit

15. August 2022 13:37 |
Preis: 30,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Hasan Hüseyin Dursun

Guten Tag,

wir hatten vor ein paar Tagen unsere freie Trauung mit anschließender Feier. Für diese besonderen Momente haben wir einen Videografen gebucht, der alle Momente videografisch festhält, die Reden aufnimmt usw.
Wir zahlen bereits 50% (ca900€) an.
Am Tag der Trauung kam er nicht und war auch bis spät abends nicht zu erreichen. Dann stellte sich heraus, dass er es sich falsch notiert hatte und es ihm Leid tue.
Er ist sicherlich gewillt uns den Anzahlungsbetrag zurückzuzahlen, möglicherweise will er uns auch noch ein kostenloses shooting anbieten. Das shooting möchten wir aber nicht.
Haben wir rein rechtlich einen Anspruch auf Schadensersatz?
Wir hatten ja keine Möglichkeit einen Ersatz zu buchen und wären wir an dem Tag abgesprungen, hätten wir keinerlei Geld zurückbekommen.

Ich freue mich auf Ihre Antwort!

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:


Vorab bedauere ich, dass dieser einmalige Tag nicht professionell festgehalten werden konnte.

Für einen Schadensersatzanspruch ist unabdingbare Voraussetzung, dass dem Anspruchsteller ein Schaden entstanden ist.

Hätten Sie also kurzfristig einen anderen Fotografen besorgt, der teurer gewesen wäre, so hätte Ihnen Ihr Fotograf die Differenz in Höhe des Ihnen dadurch entstandenen tatsächlichen Schadens ersetzen müssen.

Dies ist jedoch nach Ihren Angaben nicht erfolgt, es handelt sich also um einen sog. immateriellen Schaden, der nach deutschem Recht nur schlecht abgesichert ist.

Sollte eine Vertragsstrafe in Ihrer Vereinbarung nicht aufgenommen worden sein, wovon ich hier ausgehe, verbliebe daher allenfalls ein Anspruch auf Schmerzensgeld.

Leider sind die Voraussetzungen für einen Schmerzensgeldanspruch aus § 253 II BGB aber bei Ihnen ebenfalls nicht erfüllt (keine Verletzung von Körper, Gesundheit Freiheit oder sex. Selbstbestimmung), sodass Sie am Ende eigentlich keine Ansprüche haben.

Vielleicht können Sie mit dem Fotographen ein Gespräch führen, in dem Sie Ihre Enttäuschung aussprechen. Bestenfalls kann er Ihnen eine Entschädigung anbieten.
Ein Anspruch hierauf steht Ihnen aber leider nicht zu.


Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Ansonsten verbleibe ich mit freundlichen Grüßen

Hasan H. Dursun
Rechtsanwalt

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