einer meiner Nachbarn ist gestorben, das Problem ist, dass er erst nach ca. 36 Std. gefunden wurde, aufmerksam wurde man durch den Geruch. Das ganze ist jetzt einige Tage her, der Geruch bleibt im Treppenhaus. Man muss permanent die Luft anhalten und die Tür geschlossen halten. Unser Vermieter ist im Urlaub und der Hausmeister kümmert sich nicht. Ist es hier möglich die Miete zu mindern oder in ein Hotel zu ziehen?
vielen Dank für Ihre Anfrage.
die Rechtsprechnung spricht dem Mieter eine Minderungsrecht nur bei extremen Geruchsbelästigungen zu (LG Essen ZMR 2000, 302
).
Diese liegen z.B. vor, wenn “man den Hausflur kaum noch ohne Gasmaske betreten kann”(AG Köln Az: 221 C 409/91).
Aufgrund des Verwesungsgeruchs ist stark davon auszugehen, dass es sich hierbei um eine extreme Belästigung handelt, die zur Minderung berechtigt. Sie können daher Ihre Miete sofort ohne Zustimmung des Vermieters mindern, allerdings nur für die Zeit während der Geruchsbelästigung. Die Höhe der Minderung richtet sich nach dem Einzelfall, bei Geruchsbelästigungen werden Quoten in Höhe von 15-25 % der Kaltmiete anerkannt. Sie sollten sicherheitshalber auch ein Mängelprotoll anfertigen, wo auch andere Mieter oder Zeugen die extreme Geruchsbelästigung bezeugen.
Da Sie aber gleichzeitig auch eine Schadensreduzierungspflicht trifft, dürfen Sie auch nicht ohne weiteres in ein Hotel ziehen. Dies ist nur dann möglich, wenn Sie Ihre Wohnung überhaupt nicht mehr bewohnen können.