Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Verwesungsgeruch im Treppenhaus

21. Juli 2005 12:19 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Guten Tag,

einer meiner Nachbarn ist gestorben, das Problem ist, dass er erst nach ca. 36 Std. gefunden wurde, aufmerksam wurde man durch den Geruch. Das ganze ist jetzt einige Tage her, der Geruch bleibt im Treppenhaus. Man muss permanent die Luft anhalten und die Tür geschlossen halten. Unser Vermieter ist im Urlaub und der Hausmeister kümmert sich nicht. Ist es hier möglich die Miete zu mindern oder in ein Hotel zu ziehen?

MfG.

21. Juli 2005 | 12:55

Antwort

von


(141)
Nürnberger Strasse 24
63450 Hanau
Tel: 06181-6683 799
Web: https://www.glatzel-partner.com
E-Mail:

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage.
die Rechtsprechnung spricht dem Mieter eine Minderungsrecht nur bei extremen Geruchsbelästigungen zu (LG Essen ZMR 2000, 302 ).
Diese liegen z.B. vor, wenn “man den Hausflur kaum noch ohne Gasmaske betreten kann”(AG Köln Az: 221 C 409/91).

Aufgrund des Verwesungsgeruchs ist stark davon auszugehen, dass es sich hierbei um eine extreme Belästigung handelt, die zur Minderung berechtigt. Sie können daher Ihre Miete sofort ohne Zustimmung des Vermieters mindern, allerdings nur für die Zeit während der Geruchsbelästigung. Die Höhe der Minderung richtet sich nach dem Einzelfall, bei Geruchsbelästigungen werden Quoten in Höhe von 15-25 % der Kaltmiete anerkannt. Sie sollten sicherheitshalber auch ein Mängelprotoll anfertigen, wo auch andere Mieter oder Zeugen die extreme Geruchsbelästigung bezeugen.

Da Sie aber gleichzeitig auch eine Schadensreduzierungspflicht trifft, dürfen Sie auch nicht ohne weiteres in ein Hotel ziehen. Dies ist nur dann möglich, wenn Sie Ihre Wohnung überhaupt nicht mehr bewohnen können.


Mit freundlichen Grüßen

Marcus Alexander Glatzel
Rechtsanwalt






Rechtsanwalt Marcus Alexander Glatzel, Dipl.-Jur.

ANTWORT VON

(141)

Nürnberger Strasse 24
63450 Hanau
Tel: 06181-6683 799
Web: https://www.glatzel-partner.com
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Arbeitsrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht, Wirtschaftsrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER