Sehr geehrte Fragestellerin,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben summarisch wie folgt beantworten möchte.
Änderungen in der Vornamensführung sowie in der Familiennamensänderung sind nach dem Namensänderungsgesetz nur möglich, wenn ein wichtiger Grund für eine solche Änderung vorliegt. Da der eingetragene Name Ihres Ehemannes offensichtlich durch die Verwechselung von Vor- und Nachname fehlerhaft ist, liegt ein solcher wichtiger Grund vor, der grundsätzlich zur Vornahme der Namensänderung berechtigt.
Allerdings müssten Sie den Nachweis dafür führen, dass Vor- und Nachname nicht der Richtigkeit entsprechen. Dies wird nicht ohne ein Dokument funktionieren, das darüber Auskunft gibt. Die einzig ersichtliche Möglichkeit besteht daher darin, zu überprüfen, ob nicht doch noch ein solches geeignetes Dokument aufzufinden ist.
Abschließend bitte ich zu beachten, dass diese Antwort zwar alle wesentlichen Aspekte des von Ihnen geschilderten Falles umfasst, jedoch daneben Tatsachen relevant sein könnten, die möglicherweise zu einem anderen Ergebnis führen würden. Verbindliche Auskünfte sind daher nur im Rahmen einer Mandatserteilung möglich.
Ich bedaure, Ihnen keine positivere Einschätzung der Rechtslage mitteilen zu können, hoffe aber, Ihnen dennoch zunächst weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Kraft
Rechtsanwalt
www.jeromin-kraft.de
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