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Verurteilung nach 186b StGB
13. Oktober 2016 23:58
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Beantwortet von
Rechtsanwalt Norman Schulze
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen mich wurde am 25. Juni 2013 eine Gesamtfreiheitsstrafe von 9 Monaten verhängt;
1.) 7 Monate
2.) 120 Tagessätze a 80 EURO
Die Vollstreckung wurde gemäß § 56 Abs 1 StGB
zur Bewährung ausgesetzt.
Es kamen keine Straftaten hinzu, noch hatte ich welche vorher.
Diese zur Bewährung ausgesetzte Strafe wurde nach Ablauf der Bewährungszeit gemäß § 56 Abs 1 StGB
erlassen.
Nun benötige ich ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30a BZRG
.
Meine Frage, erscheint dieser Eintrag darin, da die 3 Jahre um sind?
LG
Sehr geehrte (r) Ratsuchende (r),
den Paragraphen 186 b gibt es im Strafgesetzbuch nicht.
Um bei meiner Antwort nicht unnötig zu spekulieren, reichen Sie bitte im Rahmen der Nachfrageoption den korrekten Paragraphen nach, damit ich Ihre Frage korrekt beantworten kann.
Mit freundlichem Gruß,
N.Schulze
Rechtsanwalt
FRAGESTELLER 26. September 2025
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Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
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FRAGESTELLER
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich.
Seine Erklärungen sind sehr verständlich.
Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER
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