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Vertragliche Kündigung

13. Dezember 2024 13:46 |
Preis: 49,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Ich habe am 11.März 2020 einen Vertrag unterschrieben, welche unten stehende Klausel enthält:

Beide Vertragsparteien sind berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, falls der Betreiber nicht innerhalb von fünf vollen Kalenderjahren ab Abschluss des vorliegenden Vertrages mit dem Bau beginnt.

Frage: Wann kann gemäß der Klausel den Vertrag frühestens kündigen, am 12.März 2025?

13. Dezember 2024 | 14:07

Antwort

von


(1757)
Alexander-Puschkin-Str. 59
39108 Magdeburg
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Tel: 0176-45636963
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Andreas-Wilke-__l108520.html
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Sehr geehrter Fragesteller,

ja, am 12. März 2025 kann zurückgetreten werden.

Mit freundlichen Grüßen
RA Wilke


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