Sehr geehrter Fragesteller,
70 Jahre nach dem Tod des Urhebers erlischt dessen Urheberrecht am Werk selbst. Ein solches Werk, z.B. in Form eines Schriftwerks, kann dann von jedermann genutzt werden. Sie könnten daher grundsätzlich z.B. ein Gedicht Goethes publizieren - in welcher Form auch immer.
Vorsichtiger muss man sein, wenn man nicht das Originalwerk (z.B. das Gedicht) (weiter) nutzt, sondern (aus) Sekundärquellen (z.B. Gedicht i.F.v. Hörbuch oder Gedichtsammlungen) hinzuzieht. Bei solchen Sekundärquellen kann es sich nämlich selbst um ein Werk i.S.d. Urheberrechts handeln, das seinerseits geschützt ist. Soweit allerdings diese Sekundärquellen ihrerseits "frei" sind (sog. open-source), droht Ihnen bei Nutzung grundsätzlich ebenfalls keine Gefahr.
Falls Sie sich mit einer derartigen geschäftlichen Idee tragen, sollten Sie in jedem Fall vorher einen Rechtsanwalt hinzuziehen, um die Details abklären und prüfen zu lassen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit einen ersten Eindruck vermitteln.
Soweit aus dem Bereich www.frag-einen-anwalt.de heraus eine Kontaktaufnahme an mich persönlich gewünscht ist, bitte ich zunächst ausschließlich um Kontakt per E-Mail.
Mit freundlichen Grüßen
Schneider
Rechtsanwalt
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