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Verstorbenes Familienmitglied, Einbauküche trotz Erbausschlagung

| 10. Juni 2024 11:44 |
Preis: 40,00 € |

Erbrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Hallo,
mein Bruder ist verstorben, wir wollen das Erbe ausschlagen jedoch ist in seiner Wohnung eine neue Einbauküche die von unserer Oma gekauft wurde, Kaufbeleg ist bei uns vorhanden, können wir diese trotz Ausschlagung des Erbes behalten?

10. Juni 2024 | 12:06

Antwort

von


(2320)
Aachener Strasse 585
50226 Frechen-Königsdorf
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Sehr geehrter Fragesteller,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:


1.

Sofern Ihre Oma die Einbauküche für Ihren verstorbenen Bruder nur leihweise zur Verfügung gestellt hat und Eigentümerin geblieben ist, gehört die Küche nicht zur Erbmasse.

Ihre Oma kann die Küche dann einfach wieder in Besitz nehmen. Der Kaufbeleg belegt ihr Eigentum.


2.

Anders wäre dies nur, wenn Ihr Bruder Eigentümer der Küche geworden wäre, z. B. durch Schenkung. Dann würde die Küche zur Erbmasse gehören und bei Ausschlagung durch alle Erben letztlich an den Staat fallen.

Da Sie aber schildern, dass Ihre Oma Eigentümerin ist und dies durch den Kaufbeleg auch nachgewiesen werden kann, empfehle ich Ihnen, dass Ihre Oma die Küche wieder an sich nimmt. Formalitäten sind dafür nicht einzuhalten.


3.

Die Ausschlagung des restlichen Erbes durch Sie und die anderen Erben ist davon unabhängig und sollte form- und fristgerecht gegenüber dem Nachlassgericht erklärt werden.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 10. Juni 2024 | 12:43

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RECHTSGEBIETE
Arbeitsrecht (Arbeiter und Angestellte), Erbrecht, Familienrecht, Straßen- und Verkehrsrecht, Miet- und Pachtrecht, Vertragsrecht, allgemein, Kaufrecht, Strafrecht