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Verspätete Schlussrechnung von Stromio - muss ich zahlen?

| 20. Mai 2022 15:07 |
Preis: 30,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe heute, 20.05.2022 eine Schlussrechnung mit einer Nachzalung meines Energieversorgers bekommen. Der Lieferzeitraum ist der 15.02.2021 – 14.11.2021.
Meiner Auffassung hat der Versorger 6 Wochen Zeit für eine Rechnugnsstellung. Muss ich jetzt dennoch zaheln?

Hier ein Urteil, falls es weiterhilft: https://www.verbraucherzentrale.nrw/urteilsdatenbank/energie/energielieferanten-sind-verpflichtet-verbrauchern-die-abrechnung-innerhalb-von-sechs-wochen-nach-beendigung-des-abzurechnenden-zeitraums-zu-erteilen-14046

Vielen Dank

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Bei dem Urteil handelt es sich nur um eine Abmahnung der Verbraucherzentrale, die die Unternehmen damit zwingt, sich an das Gesetz zu halten.
Das Gesetz besagt aber nicht, dass danach eine Abrechnung nicht mehr zulässig ist und Sie von der Pflicht zur Leistung befreit sind. Sie können eine fristgerechte Rechnung fordern und ggf. Leistungen bis zur Abrechnung zurückhalten - Sie können aber nicht das Geld einbehalten.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Bewertung des Fragestellers 20. Mai 2022 | 15:49

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Stellungnahme vom Anwalt:

Lieben Dank