Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Bei dem Urteil handelt es sich nur um eine Abmahnung der Verbraucherzentrale, die die Unternehmen damit zwingt, sich an das Gesetz zu halten.
Das Gesetz besagt aber nicht, dass danach eine Abrechnung nicht mehr zulässig ist und Sie von der Pflicht zur Leistung befreit sind. Sie können eine fristgerechte Rechnung fordern und ggf. Leistungen bis zur Abrechnung zurückhalten - Sie können aber nicht das Geld einbehalten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
20.05.2022
|
15:37
Antwort
vonRechtsanwältin Dr. Corina Seiter
Stedinger Str. 39a
27753 Delmenhorst
Tel: 04221-983945
Web: http://www.drseiter.de
E-Mail:
Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Strafrecht