Die verspätete Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen kann tatsächlich ernsthafte Konsequenzen haben. Das Finanzamt hat bereits Schätzbescheide für die fehlenden Zeiträume erstellt, die jedoch unter der tatsächlichen Umsatzsteuerlast liegen. Dies kann als Steuerverkürzung gewertet werden, was unter Umständen den Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt. Wiederholte Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen kann vom Finanzamt als Steuerhinterziehung eingestuft werden und zur Weiterleitung an die Bußgeld- und Strafsachenstelle führen.
Ihr Steuerberater ist verpflichtet, die fristgerechte Abgabe der Steuererklärungen zu gewährleisten. Unterlässt er dies, kann er für entstandene Schäden haftbar gemacht werden. Ein Steuerberater haftet aus positiver Vertragsverletzung, wenn er seine Pflicht, die pünktliche Abgabe einer Steuererklärung mit Rat und Tat zu fördern, schuldhaft verletzt.
Es ist ratsam, die fehlenden Voranmeldungen umgehend nachzureichen und das Gespräch mit dem Finanzamt zu suchen, um mögliche strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Zudem sollten Sie prüfen, ob Ihr Steuerberater seinen Pflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Ich hoffe, das hilft für Ihre Einschätzung, viele Grüße und einen tollen Tag!
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Stefan Sepp Lorenz, Steuerberater, LL.M. oec., Diplom-Finanzwirt (FH)
Zehdenicker Str. 16
10119 Berlin
Tel: 030/37003161
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Stefan-Sepp-Lorenz-__l108700.html
E-Mail: