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Verspätete Abgabe von Steuererklärungen

| 22. Januar 2025 18:01 |
Preis: 40,00 € |

Steuerrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Hallo zusammen,

folgende Situation:

kleine GMBH mit geänderter Gesellschafter-Struktur ab 10/24 und integriertem Steuerberater-Wechsel.

Der Steuerberater hat wegen Problemen mit dem Abgleich von Buchungen über die Schnittstelle von einem Onlineshop zur Datev seit 10/2024 keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgegeben, da diese erst dann abgegeben werden können, wenn die problematischen Buchungen gematcht werden und der Zeitraum abgeschlossen ist.

Hier wurden für 11/2024, 12/2024, Q1, Q2 und Q3 vom Finanzamt Schätzbescheide erstellt welche auch ordnungsgemäß abgebucht wurden. Gesamtumsatz 2024 waren ca. 220000 EUR, Umsatzsteuer-Last insgesamt ca. 10000 EUR die vom Finanzamt zu wenig geschätzt wurde.

Den Mitgesellschaftern ist dieses nur durch Zufall aufgefallen und diese sind aus allen Wolken gefallen und haben intern und mit der Steuerberatung eskaliert.

Steuerberater sieht dieses total entspannt und sagt, dass hier keinerlei Probleme seitens des Finanzamtes zu erwarten sind, wenn in Kürze dann die Steueranmeldungen korrigiert werden. Auch würde dieses in keinerlei Weise Strafrechtliche Folgen haben und wir sollen uns keinerlei Sorgen machen.

Sehen Sie dieses ähnlich? Aus meiner laienhaften Sicht als Mitgesellschafter liegt aktuell eine Steuerverkürzung vor, welche für die Geschäftsführer Probleme bereiten kann. Auch könnte ich mir vorstellen, dass eine Betriebsprüfung folgen kann/wird.

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Die verspätete Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen kann tatsächlich ernsthafte Konsequenzen haben. Das Finanzamt hat bereits Schätzbescheide für die fehlenden Zeiträume erstellt, die jedoch unter der tatsächlichen Umsatzsteuerlast liegen. Dies kann als Steuerverkürzung gewertet werden, was unter Umständen den Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt. Wiederholte Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen kann vom Finanzamt als Steuerhinterziehung eingestuft werden und zur Weiterleitung an die Bußgeld- und Strafsachenstelle führen.

Ihr Steuerberater ist verpflichtet, die fristgerechte Abgabe der Steuererklärungen zu gewährleisten. Unterlässt er dies, kann er für entstandene Schäden haftbar gemacht werden. Ein Steuerberater haftet aus positiver Vertragsverletzung, wenn er seine Pflicht, die pünktliche Abgabe einer Steuererklärung mit Rat und Tat zu fördern, schuldhaft verletzt.
Es ist ratsam, die fehlenden Voranmeldungen umgehend nachzureichen und das Gespräch mit dem Finanzamt zu suchen, um mögliche strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Zudem sollten Sie prüfen, ob Ihr Steuerberater seinen Pflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

Ich hoffe, das hilft für Ihre Einschätzung, viele Grüße und einen tollen Tag!


Bewertung des Fragestellers 23. Januar 2025 | 07:38

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