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Versicherungsschutz trotz Unterzuckerung und ohne gültigen Prüfbericht

2. Juni 2014 06:27 |
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Versicherungsrecht, Privatversicherungsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Michael Grübnau-Rieken, LL.M., M.A.

Habe erheblichen Sachschaden und Personenschaden verursacht, weil ich als Diabetiker mit einer starken Unterzuckerung gefahren bin.
Ich bin durch mein Garagentor direkt in den Unfallgegner reingefahren, mit geringer Geschwindigkeit. Mein Auto ist massiv beschädigt.

Ich habe ärtzliche Bestätigung dass ich Unterzuckerungen nicht bemerke. Außerdem ist mein Prüfbericht (Teil das am Kennzeichen klebt) für das Auto abgelaufen.

Prüft die deutsche Versicherung den Prüfbericht? Ist er für Versicherungsschutz relevant, weil das Auto, ein Bentley hat nur 35.000 km und hatte keine Mängel.

Sollte ich den Schaden an die Versicherung melden ohne zu sagen dass er polzeilich erfasst worden ist. es wurde kein Unfallbericht ausgefüllt, aber meine Werkstatt könnte ggf. die Spuren des anderen Autos wegmachen und ich könnte sagen dass ich ich ein Hinderniss gefahren bin. Wie verhalte ich mich gegenüber der Versicherung?
Ich bin seit 2007 versichert und habe bis jetzt keinen Schaden an die Versicherung gemeldet.

Wie stehen die Chancen dass meine Vollkasko Versicherung den Schaden meines Autos und des anderen zahlt? Die Unterzuckerung wurde nicht amtlich festgestellt, nur ich selber habe meinen Zucker nach dem Unfall gemessen, die Unterzuckerung könnte ich also ggf. abstreiten. Ich habe der Polizei gesagt dass ich unterzuckert war, dies wird vermutlich im Polzeibericht stehen. Der Unfall ist in Österreich passiert, ich bin in Deutschland versichert.

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Ihr Verhalten erscheint eher fahrlässig. Bei Fahrlässigkeit zahlt die Versicherung. Es kommt durchaus vor, dass der Blutzuckerspiegel absinkt und dann Unfälle geschehen. Andere telefonieren mit dem Handy, lassen qualmende Zigaretten fallen oder wechseln während der Fahrt Musik-CD´s.

Sie haben zudem eine ärztliche Bescheinigung, dass Sie die Unterzuckerung nicht bemerken.

Die Vollkaskoversicherung zahlt die Reperatur Ihres Wagens. Die Haftpflichtversicherung zahlt den Schaden Ihres Gegners.

Sollte man Ihnen grobe Fahrlässigkeit vorwerfen, Sie seien unterzuckert gefahren, so werden die Schäden zunächst voll reguliert. Sie werden dann aber im Rahmen einer Quote an dem Schaden beteiligt.

Auch wenn der Schaden in Österreich geschehen ist, reguliert die deutsche Versicherung.

Es ist unrelevant, mit welchen Auto Sie bislang wie weit gefahren sind. Da der Wagen mangelfrei ist, kann dies auch nicht zu Ihren Lasten ausgelegt werden.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ergänzung vom Anwalt 2. Juni 2014 | 06:57

Bitte teilen Sie mir mit, welchen Prüfbericht Sie meinen. Eventuell die TÜV-Plakette?

Ergänzung vom Anwalt 2. Juni 2014 | 07:04

Sollte der TÜV tatsächlich abgelaufen sein, so wird die Versicherung zwar vorregulieren aber im Innenverhältnis beim Versicherungsnehmer Regress nehmen.

Zudem kommt ein Bußgeldverfahren auf Sie zu.

Ich hoffe, diese Ergänzung beantwortet Ihre Frage nach dem abgelaufenen Prüfbericht.

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