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Vermieter sieht kurz vor Auszug von Nachmieterstellung ab

14. März 2020 01:57 |
Preis: 52,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Rechtsanwalt Bernhard Müller

Sehr geehrte Damen und Herren,

Entschuldigen Sie meinen unpräzisen Betreff, folgende Situation liegt vor:

Ich habe vor drei Monaten meine Wohnung gekündigt, das Mietverhältnis läuft fristgerecht in knapp 2 1/2 Wochen aus.
Die Hausverwaltung hat mir schriftlich eingeräumt einen Nachmieter zu stellen, der ggf. auch alle baulichen Veränderungen übernimmt.
Nach den Besichtigungen haben 5 geeignete Bewerber ihre Unterlagen eingereicht.
Vor 3 Tagen habe ich versucht, eine Auskunft bei der Hausverwaltung über das Ergebnis der Bewerbungen zu erhalten.
Daraufhin wurde mir folgendes mitgeteilt:

„Der Eigentümer sieht aufgrund von baulichen Arbeiten in 2 anderen Wohnungen im Haus von einer direkten Weitervermietung Ihrer Wohnung ab.
Hintergrund ist, dass Mieter während der Bauarbeiten umgesetzt werden müssen. „

Meine Frage nun: kann eine Hausverwaltung so kurz vor Mietende ihre Meinung komplett ändern und mir nun doch nicht erlauben, einen Nachmieter zu stellen?
Für mich hat das schließlich kurzfristig große Auswirkungen, ich muss innerhalb kürzester Zeit und neben dem Beruf eine 3 Raum Wohnung streichen und aufarbeiten.
Nur eine knappe Woche vor dieser Nachricht hieß es in einem Telefonat mit der Hausverwaltung immer noch, dass ich Nachmieter suchen kann, es fühlt sich für mich an wie reine Willkür.

Vielen Dank für Ihre Auskunft.

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Zunächst kommt es auf den Wortlaut der schriftlichen Zusage an. Wenn der Vermieter Ihnen nur zugesagt hat, dass Sie nach möglichen Nachmietern suchen dürfen, dann kann er auch entscheiden, an keinen der, von Ihnen vorgeschlagenen, Interessenten zu vermieten.

Wenn er tatsächlich schriftlich zugesagt hat, dass er auch an einen der, von Ihnen gesuchten Mietinteressenten vermieten wird, wenn dieser geeignet ist, dann bedeutet dies, dass der Vermieter für den Fall auf die Durchführung von Schönheitsreparaturen verzichtet, dass er doch nicht an diesen Interessenten vermietet.

In diesem Fall sollten Sie die Bewerber aus Beweisgründen bitten, Ihnen kurz schriftlich zu bestätigen, dass diese die Wohnung besichtigt haben und im derzeitigen Zustand übernehmen wollten.
Anschließend ziehen Sie dann aus, ohne die Wohnung zu renovieren.

Für die kurze Zeit von wenigen Tagen oder Wochen, in der einer der anderen Mieter des Hauses die Wohnung als Ersatzwohnung während der Bauarbeiten braucht, zu renovieren, macht keinen Sinn.
Wenn innerhalb kürzester Zeit 2 mal andere Mieter in Ihre Wohnung ein- und wieder ausziehen, ist die Wohnung danach meistens erneut renovierungsbedürftig. Da ist es durchaus sinnvoll, dass jetzt keine Renovierung vorgenommen wird und der Vermieter die Wohnung renoviert, sobald er sie nicht mehr als kurzfristige Ersatzwohnung für die anderen Mieter braucht.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

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