Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Vermieter meiner Freundin untersagt Einzug

13. September 2011 15:30 |
Preis: 47€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Rechtsanwalt Patrick Hermes

ich habe eine frage ich bin seit september in eine andere stadt gezogen zu meiner freundin habe aber eine eigene wohnung wo die arge auch miete bezahlt , wo ich mich aber selten aufhalte ich bin bei meiner freundin die meiste zeit und schlafe auch da weil sie laut vermieter mich garnicht in die wohnung aufnehmen darf, aber im prinzip bin ich da mehr bei ihr als in meiner wohnung , nun haben nachbarn beobachtet das ich fast garnicht in der eigenen wohnung bin haben es der arge gemeldet und auch den vermieter meiner freundin , das gemeldet und fotos gemacht kann ich dadurch die wohnung verlieren und wie wird das amt entscheiden . wird meine freundin dann auch mit reingezogen oder wie läuft das . danke für ihre antwort mit freundlichen grüssen .

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:

Ich sehe hier kein größeres Problem für Sie, da Sie tatsächlich noch nicht umgezogen sind und Ihre Wohnung ja auch noch bewohnen. Im Rahmen des Leistungsbezuges sind Sie verpflichtet, jeden Wohnungswechsel unverzüglich mitzuteilen. Erfolgt ein Umzug ohne Absprache, kann die Übernahme weiterer Kosten (z.B. Kaution, Mietkosten für Umzugswagen, Einzugsrenovierung usw.) und die Anerkennung einer gegebenenfalls höheren Miete abgelehnt werden. Ihre Freundin könnte allerdings Probleme mit dem Vermieter bekommen, wenn Sie tatsächlich schon die Wohnung mitbewohnen und nicht mehr bloß Besucher sind. Dies muss anhand von Indizien festgestellt werden, wie zB ob Sie Ihr Namensschild schon der Wohnung Ihrer Freundin haben etc.



Ich hoffe, meine Antwort hat Ihnen weitergeholfen.

Mit freundlichen Grüßen

FRAGESTELLER 5. Oktober 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER