Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:
Ich sehe hier kein größeres Problem für Sie, da Sie tatsächlich noch nicht umgezogen sind und Ihre Wohnung ja auch noch bewohnen. Im Rahmen des Leistungsbezuges sind Sie verpflichtet, jeden Wohnungswechsel unverzüglich mitzuteilen. Erfolgt ein Umzug ohne Absprache, kann die Übernahme weiterer Kosten (z.B. Kaution, Mietkosten für Umzugswagen, Einzugsrenovierung usw.) und die Anerkennung einer gegebenenfalls höheren Miete abgelehnt werden. Ihre Freundin könnte allerdings Probleme mit dem Vermieter bekommen, wenn Sie tatsächlich schon die Wohnung mitbewohnen und nicht mehr bloß Besucher sind. Dies muss anhand von Indizien festgestellt werden, wie zB ob Sie Ihr Namensschild schon der Wohnung Ihrer Freundin haben etc.
Ich hoffe, meine Antwort hat Ihnen weitergeholfen.
Mit freundlichen Grüßen
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