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Verlust der Freizügigkeit-Möglichkeit der Einreise nach Eheschliessung

21. November 2007 10:56 |
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Ausländerrecht


Beantwortet von

Meinem Man (verh. seit 2 Monaten) der polnische Staatsbürger ist, wurde 2005 während der Haft (3J4 monate, Freigelassen nach 2 Jahren -direkt Abgeschoben) wg.gewerbmäßigen Schmuggels und Steuerhehlerei die Freizügigkeit für 5 Jahre entnommen. Wir haben schon damals zusammen gelebt und würden jetzt auch natürlich zusammen wohnen wollen. Was kann ich machen, worauf mich berufen damit mein Man vor 2010 nach Deutschland legal einreisen darf.mfg-miska

21. November 2007 | 12:51

Antwort

von


(344)
Bolkerstr.69
40213 Düsseldorf
Tel: 0211/133981
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Jeremias-Mameghani-__l103855.html
E-Mail:

Sehr geehrte Ratsuchende,

ich bedanke mich für die eingestellte Frage, welche ich Ihnen gerne wie folgt beantworten möchte:

Ich gehe davon aus, dass es sich um eine sog. "Einreisesperre" handelt, wonach Ihr Mann bis 2010 die BRD nicht mehr betreten darf. Nach Ihrer Darstellung dürfte duese auch rechtskräftig sein.

Durch den Umstand, dass Sie jetzt verheiratet sind, kommt jedoch ein erhöhter Schutz von Ehe und Familie hinzu. Demnach bietet es sich an, einen Antrag auf Verkürzung der Einreisesperre zu stellen. Allerdings prognostiziere ich Ihnen, dass Ihr Ausländeramt sich hiergegen wehren wird.

Ich biete Ihnen aufgrund der räumlichen Nähe gerne ein ausführliches Beratungsgespräch an, gerne auch ggf. in Ihrer Heimatstadt. Sofern Sie dies möchten, können Sie gerne Kontakt per Telefon oder E-Mail aufnehmen.

Mit freundlichen Grüßen

RA Jeremias Mameghani

Rechtsanwälte Vogt
Bolkerstr.69
40213 Düsseldorf
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Fax. 0211/324021


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